News

19.11.2023

Bericht von unserer Jahresversammlung am 15.11. 2023 im Volkshaus Büttelborn

Das diesjährige Jahrestreffen war mit über 40 Personen gut besucht. Es hat uns besonders gefreut, dass von allen Parteien der Büttelborner Gemeindevertretung Teilnehmer anwesend waren. Nachdem Armin Hanus einen kurzen Rückblick auf die wichtigsten Themen der BI im vergangenen Jahr gegeben hat, berichteten die Herren Stefan Metzger (Vorstand Riedwerke) und Jens Tollkühn (Geschäftsführer AWS/SAVAG) über die laufenden und geplanten Projekte auf der Büttelborner Riedwerke und SAVAG Deponie.

Das immer noch hochaktuelle Thema „Keine strahlender AKW-Abfälle nach Büttelborn” nahm dann den meisten Raum an diesem Abend ein.

Unser Sprecherteam machte es mehr als deutlich, dass wir trotz der Klagen vom ZAKB des Kreises Bergstrasse und der RWE Nuclear weiterhin optimistisch sind, dass es nicht zu einem Sofortvollzug kommen wird. Auch dieser erneute Versuch von RWE und ZAKB, uns den strahlenden AKW-Abfall aus Biblis per Sofortvollzug aufzuzwingen, wird nach unserer Einschätzung scheitern.

Hierfür gibt es eine Vielzahl von Gründen, stellvertretend dafür diese drei Beispiele:

  1. Das Hessische Umweltministerium hat die Lage völlig falsch eingeschätzt und sehr früh und ohne Not der RWE signalisiert, dass ein Sofortvollzug kein Problem sein würde. Dies ist uns aus zuverlässiger Quelle bekannt und durch entsprechende Schriftstücke belegbar. Diese „quasi Zusage” ist, juristisch betrachtet, nicht bindend. Auch der politisch beschlossene Verbleib auf einer ortsnahen Deponie in Hessen, ist juristisch ohne Wert.
  2. Unabhängig davon, dass der ZAKB des Kreises Bergstraße die Entsorgung der AKW-Abfälle in seinem Abfallwirtschaftskonzept im Jahr 2015 überhaupt nicht berücksichtigt hat (obwohl zu diesem Zeitpunkt das AKW Biblis schon stillgelegt war und auch klar war, dass es abgebaut werden muss), wurde auch sonst ziemlich schludrig gearbeitet. Im Jahr 2020 stellte der ZAKB eine formell völlig misslungene Anfrage an 200 Deponien in Deutschland, in der die vom RWE spezifisch (also eingeschränkt) freizumessenden 2600 Tonnen Beton (Abfallschlüssel 17 01 01) gar nicht angefragt wurden. Dies haben wir bei erneuter Durchsicht der umfangreichen Unterlagen entdeckt. Somit war - zumindest aus unserer Sicht - der Anfrageprozess des ZAKB quasi wertlos. Diese Tatsache müsste vom Verwaltungsgericht entsprechend gewürdigt werden. Als Konsequenz wären die Anträge von RWE und ZAKB auf Sofortvollzug zurückzuweisen und auch der Klage der SAVAG gegen die „Anordnung zur Gestattung der Mitbenutzung der Büttelborner Deponie” des Regierungspräsidiums Darmstadt vom zuständigen Verwaltungsgericht stattzugeben.
  3. Der RWE Konzern hat seit Jahren die Möglichkeit, neben den bereits vorhandenen drei Zwischenlägern am Standort Biblis, ein weiteres Zwischenlager zu beantragen. Dies hat er bisher nicht getan. Ausserdem hat er seit dem 20.09.2023 eine Genehmigung von der Bezirksregierung Arnsberg, auch die in Biblis anfallenden Abfallarten (17 01 01 und 17 01 07) auf seiner eigenen Deponie „Vereinigte Ville” zu beseitigen.

Neben den juristischen Betrachtungen, wurde auch die Problematik des sog. 10 μSv Konzepts während unserer BI-Versammlung durch Jörg Lowin kritisch beleuchtet. Im September 2023 hat Dr. Werner Neumann vom BUND eine weitere Expertise zum Thema „Widersprüche und Belastbarkeit der Modelle zur Berechnung der Grenzwerte der Strahlenschutzverordnung im Rahmen der Freigabe radioaktiver Stoffe aus dem Abriss von Atomkraftwerken” veröffentlicht. Darin kommt der Autor zu folgendem Schluß: „Die vom Hessischen Umweltministerium mittels des allgemeinen Freigabebescheides festgelegten Freigabewerte, sowohl nach der StrlSchV als auch nach u. E. unzureichender Korrektur lassen daher erhebliche Zweifel aufkommen, ob mit diesen Freigabewerten der zur Freigabe zugelassenen Aktivitäten das Ziel des Gesundheitsschutzes, hier unterstellt mit rechnerischem Nachweis der Einhaltung eines Dosiskriteriums von 10 μSv/Jahr und Person sicher eingehalten werden kann.” Das klingt alles sehr komplex, meint aber - sehr vereinfacht ausgedrückt - man kann dem 10 μSv Konzept und seinen Annahmen und Berechnungen nicht vertrauen.

Bernd Petri beleuchtete in seinem Beitrag die Aspekte des Natur- und Menschenschutzes. Bei einer Einlagerung von schwach strahlenden Rückständen aus AKW Rückbauten besteht die Gefahr, dass sich die Qualität des Lebensraumes Deponie und dessen Umgebung verschlechtert. Die neue politische Situation nach der Hessenwahl wird sich auf die Führung des Umweltministeriums (bisher GRÜNE) auswirken, so dass Hoffnung besteht, dass unser Anliegen bei den künftigen Veantwortlichen auf mehr Verständnis treffen wird.

Zum Thema Fluglärm berichtete Reiner Koglbauer ausführlich über die neuesten Entwicklungen und Seltsamkeiten bei der Neugestaltung verschiedener Flugrouten und Verfahren. Ursula Pirkl, die sich mit dem Thema ebenfalls intensiv beschäftigt, ergänzte den Vortrag noch mit einer Betrachtung zu der Gefahr durch Ultrafeinstaub. Wir fordern weiterhin, das sog. Flachstartverfahren wegen der unnötig erhöhten Schallpegel im Nahbereich des Flugplatzes einzustellen, weil dadurch die Bevölkerung erhöhten Gesundheitsrisiken ausgesetzt wird.

Als letzter Punkt stand die künftige Nutzung des Deponiehügels auf der Agenda. Hierzu gibt es bereits eine grundsätzliche Einigung. Der vordere Teil (die sog. Riedwerke-Deponie) soll teilweise als Erholungs- und Freizeitgelände den Bürgern zur Verfügung gestellt werden. Auf der Südflanke der Deponie könnte eine Solaranlage zur Energiegewinnung Platz finden. Der hintere Teil (die sog. SAVAG-Deponie) soll möglichst naturnah gestaltet werden, um Flora und Fauna Raum zur Entwicklung zu geben. In beiden Fällen sind die Besonderheiten eines Deponiegeländes zu beachten.

In Zusammenarbeit mit den Riedwerken wollen wir einen Ideenwettbewerb starten. Die Rahmenbedingungen hierfür sind noch zu erarbeiten. Wer Interesse hat von Beginn an bei diesem Thema mitzuarbeiten, kann sich gerne bei uns melden.

Für das Sprecherteam der BI „Büttelborn21”,
Armin Hanus

 

24.10.2023

Einladung zum Jahrestreffen 2023 der Bürgerinitiative Büttelborn 21

wir laden herzlich zu unserem Jahrestreffen am Mittwoch, den 15. November 2023, um 19:00 Uhr ein. Die Veranstaltung findet im Volkshaus Büttelborn (Hochzeitssaal) statt.

Auf der Tagesordnung stehen folgende Berichte:

  • Unsere Arbeit im vergangenen Jahr (Armin Hanus)
  • Aktueller Stand der Projekte im Deponiebereich
    (Herr Metzger & Herr Tollkühn - Riedwerke / AWS / SAVAG)
  • Hauptthema: Abwehr von jeglichem Atommüll aus dem AKW- Biblis (BI-Sprecherteam)
  • Kurzbericht zu neuen Planungen der Flugverfahren und Bedeutung für Büttelborn
    (Reiner Koglbauer)
  • Sonstiges

Unsere Zeitvorstellung für den "formellen" Teil: ca. 90 Minuten. Anschließend: Geselliges Beisammensein
Zu unserer Veranstaltung können Sie gerne interessierte Gäste mitbringen.

Für das Sprecherteam der BI „Büttelborn21”,
Armin Hanus

 

04.10.2023

Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben,
wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt

(aus Wilhelm Tell)

Nachdem das Hessische Umweltministerium unter Leitung von Priska Hinz (GRÜNE) und das von Brigitte Lindscheid (GRÜNE) geführte Regierungspräsidium in Darmstadt nach umfangreicher rechtlicher Prüfung einsehen mussten, dass ein Sofortvollzug gegen bestehendes Recht nicht möglich ist, versucht es nun noch einmal der ZAKB des Kreises Bergstrasse - diesmal auf dem Klageweg.

Unter Leitung von Matthias Schimpf (GRÜNE) versucht der Kreis Bergstrasse der Büttelborner Deponie den schwach strahlenden Atommüll aus dem RWE Atomkraftwerk in Biblis nun per Klage seinem Nachbarkreis Groß-Gerau im Sofortvollzug aufzuzwingen. Hiermit machen sich die Verantwortlichen des Kreises Bergstrasse - zumindest aus unserer Sicht - zum Handlanger des RWE-Konzerns, dem Verantwortlichen für das AKW Biblis.

Nun sollen Gerichte „Im Namen des Volkes” reparieren, was RWE und ZAKB über viele Jahre versäumt haben, nämlich einen sicheren Entsorgungsweg zu finden. Dies ist vor allem auch deshalb sehr verwunderlich, weil RWE über mehrere eigene Deponien verfügt und bereits zumindest eine weitere beantragt hat. Hängt das Vorgehen des ZAKB vielleicht damit zusammen, dass auf dem ehemaligen AKW-Gelände ein grosses Gewerbegebiet entstehen soll und man deshalb den schwach strahlenden Atommüll möglichst schnell aus dem Kreis Bergstrasse weghaben will?

Noch verwunderlicher ist es, dass die in Biblis eingelagerten Castoren für „Hochradioaktive Strahler”und das Lager für „Schwach- und Mittelstrahler” auf dem Gelände bereits eine Heimat für Jahrzehnte gefunden haben. Wer will da schon seinen Gewerbebetrieb in dieser Nachbarschaft ansiedeln - fragen wir uns.

So oder so: Nachdem uns qualifizierte Stellungnahmen von hochkarätigen Juristen im Verwaltungsrecht vorliegen, sehen wir der Klage des ZAKB gelassen entgegen.

Für das Sprecherteam der BI „Büttelborn21”,
Armin Hanus

 

20.07.2023

Kein Atommüll nach Büttelborn

Büttelborn hat Grund zu feiern. Der Versuch der hessischen Grünen auf Landesebene, der Hausmülldeponie 3.200 Tonnen schwach strahlenden Bauschutt des RWE-AKW in Biblis mittels Sofortvollzug „aufzuzwingen”, ist juristisch nicht haltbar. Ein entsprechender Bescheid ohne Sofortvollzug wurde dem Büttelborner Deponiebetreiber am 20 Juli 2023 zugestellt.

Die Grünen Parteifreunde Priska Hinz (Hessische Umweltministerin), Brigitte Lindscheid (Regierungspräsidentin des Regierungsbezirks Darmstadt) und Matthias Schimpf (Vorsitzender des ZAKB Kreis Bergstraße), rudern nun zurück. Der Fall ist ein klassisches Lehrstück dafür, dass in der heutigen Zeit jahrelanges Nichtstun, Hinterzimmerpolitik und handwerkliche Fehler nicht mehr toleriert werden. Armin Hanus, Sprecher der Bürgerinitiative „Büttelborn21”: „Das ist eine Bruchlandung für die grüne Troika”. Melanie Wegling, Bundestagsabgeordnete der SPD, ergänzt: „Der größtmögliche Schutz der Bevölkerung muss immer im Vordergrund stehen. Das gilt für Büttelborn wie auch bundesweit”.

Dass sich betroffene Bürgerinnen und Bürger wehren werden, ahnten die Umweltministerin, die Regierungspräsidentin und der RWE-Vertreter mitsamt ihren Fachleuten wahrscheinlich schon im November 2022. Dass es aber einen solch massiven Widerstand gibt, sicherlich nicht. Damals wollten sie im Volkshaus Büttelborn den über 500 anwesenden Bürgerinnen und Bürgern den „unabwendbaren„ Sofortvollzug der Ablagerung von schwach strahlendem Bauschutt des RWE-AKW aus Biblis verkaufen – was an diesem Abend deutlich misslang und die Bürgerinitiative „Büttelborn21” erst richtig auf den Plan rief.

In Folge wurden noch einige Fehler im Verfahren bekannt. Etwa der Umstand, dass das Regierungspräsidium neben dem Betreiber der betroffenen Deponie (SAVAG) zwar den RWE-Konzern mit in die Anhörung nahm, die Eigentümer (Riedwerke) aber bis heute „vergaß”.

Die Angelegenheit weitete sich durch weitere Ungereimtheiten und diverse Enthüllungen zu einem kleinen politischen Skandal aus. Dies führte dann sogar zu einer Sondersitzung des Umweltausschusses des Hessischen Landtags im Dezember 2022. Dort ließ sich die Umweltministerin von ihrem Staatssekretär, Oliver Conz (GRÜNE), vertreten. Es gelang ihm nicht, Abgeordnete der SPD und LINKEN – allen voran Gerald Kummer und Christiane Böhm – mit seinen Antworten zufriedenzustellen. Selbst Ines Claus (CDU-Fraktionsvorsitzende) war mittlerweile der Meinung, dass eine andere Bewertung als ein Sofortvollzug möglich wäre und ließ im Anschluss eine nochmalige juristische Prüfung vornehmen, die ihre Einschätzung und auch die Position der Bürgerinitiative bestätigte.

Die weitere Arbeit von „Büttelborn21” auf politischer Ebene sowie die juristische Gegenwehr des Deponiebetreibers zeigten ebenfalls Wirkung. Doch es mussten noch weitere 7 Monate vergehen, bis auch das Regierungspräsidium zu der Erkenntnis gelangte, dass sich der von RWE und dem ZAKB erwartete Sofortvollzug juristisch nicht durchsetzen lässt. Nikolaus Valerius (Vorstand im RWE-Konzern) gab sich noch in einem Interview im Manager Magazin siegessicher und verkündete vollmundig, dass er das Umweltministerium und das Regierungspräsidium in der Sache „auf seiner Seite sieht”.

Nun muss man bei RWE und beim ZAKB kräftig umdenken. Bekanntlich weigerte sich der RWE-Konzern bisher, das schwach strahlende Material in Biblis zu lagern oder eine seiner eigenen Deponien dafür in Betracht zu ziehen. Der Kreis Bergstraße wiederum hatte nach eigenen Aussagen keinerlei Erfolg, mit einer der über 200 bundesweit angeschriebenen Deponien einen Entsorgungsvertrag für die strahlenden RWE AKW-Abfälle abzuschließen. Zuletzt argumentierte man immer wieder mit der ominösen Vereinbarung der Umweltminister, solche Abfälle nicht über die Grenzen der jeweiligen Bundesländer zu transportieren – was sich ebenfalls als juristisch nicht haltbar erwies. Somit müssen jetzt RWE und der Kreis Bergstraße die Entsorgung der AKW-Abfälle aus Biblis überdenken und neu planen.

Das ist auch dringend nötig, da es eindeutige Beschlüsse der Riedwerke als Grundstückseigentümer und der SAVAG als Betreiber der Deponie gibt, gegen jeglichen Bescheid zur Annahme von AKW-Müll zu klagen. Damit würde ein weiteres Festhalten an der Hausmülldeponie Büttelborn auf eine juristische Auseinandersetzung vor den zuständigen Verwaltungsgerichten hinauslaufen. Nach Expertenmeinungen würden mindestens 6 Jahre vergehen, bis der Fall alle drei in Frage kommenden Instanzen durchlaufen hätte. Dieser Zeitpunkt wäre dann kurz vor Schließung der Büttelborner Deponie im Jahre 2030. Damit fällt der vom Umweltministerium, Regierungspräsidium und ZAKB angedachte „ortsnahe“ Entsorgungsweg nach Büttelborn praktisch aus.

Die mehrjährige Arbeit der Bürgerinitiative hat sich ausgezahlt, so Hanus. Sein Dank geht an die Verantwortlichen der Riedwerke und der SAVAG, allen Unterstützerinnen und Unterstützern der Bürgerinitiative, dem BUND und NABU, der Gemeinde- und Kreispolitik sowie den Personen aus der Landes- und Bundespolitik, die das Anliegen „kein Atom-Müll nach Büttelborn“ aktiv unterstützt haben.

Für das Sprecherteam der BI „Büttelborn21”,
Armin Hanus

 

13.06.2023

Weiterhin keine sofortige Anordnung zur „Gestattung der Mitnutzung der Deponie Büttelborn für spezifisch freigegebene Abfälle” aus dem RWE-AKW Biblis

Hierzu hatte das RP-DA vor ca. 4 Wochen eine erneute Anhörung gestartet und diese dem betroffenen Büttelborner Deponiebetreiber (SAVAG) zugestellt. Die Stellungnahme der Rechtsanwälte der SAVAG wurde fristgerecht im Laufe des Monats Mai dem RP-DA zugestellt. In dieser Stellungnahme wurde nochmals verdeutlicht, dass die Büttelborner Deponie auf keinen Fall eine Zuweisung akzeptieren wird.

Nachdem der erste Versuch einer Anordnung vom RP-DA mit Unterstützung der hessischen Umweltministerin, Priska Hinz (GRÜNE), schon im November letzten Jahres unternommen wurde und - zumindest aus unserer Sicht - kläglich gescheitert ist, sind wir zuversichtlich, dass auch der erneute Versuch eines Sofortvollzugs scheitern wird. Wir haben hierzu - auf unsere Kosten - die Einschätzung einer hochqualifizierten Person mit langjähriger Erfahrung im Verwaltungsrecht eingeholt.

Mittlerweile wurde bekannt, dass sich die viel zitierte „Hinterzimmervereinbarung” der Umweltminister in Schall und Rauch aufgelöst hat und durch die Aussage des Umweltministeriums „Es besteht rechtlich keine Pflicht, den in Hessen angefallenen, nicht weiter zu verarbeitenden Abfall in hessischen Anlagen zu entsorgen” ersetzt wurde. Wir fragen uns, ob damit der Weg für eine Entsorgung auf einer konzerneigenen RWE-Deponie oder einer anderen geeigneten Deponie ausserhalb Hessens freigemacht werden soll?

Am heutigen Tag hat das Sprecherteam einen weiteren Termin mit Matthias Schimpf (GRÜNE), dem Kreisbeigeordneten des Kreises Bergstrasse, welcher für die Abfallwirtschaft des Kreises Bergstrasse (ZAKB) und somit für den RWE-AKW Müll mitverantwortlich ist. Wir werden Herrn Schimpf jedenfalls auf die neue Lage aufmerksam machen und ihn bitten, sich auf die neue Situation vorzubereiten. Es kann durchaus passieren, dass der RWE-AKW Müll für einige Zeit im Kreis Bergstrasse verbleiben wird und Herr Schimpf sich selbst - zusammen mit der RWE - um eine Entsorgung kümmern muss.

Sollte sich die fragwürdige Politik der Umweltministerin, welche aus unserer Sicht die Interessen von RWE mehr als die Interessen der Bürger unserer Region vertrat, geändert haben? Die Hintergründe haben wir in einem unserer letzten Info-Schreiben „RWE weiß die Umweltministerin und die Regierungspräsidentin auf seiner Seite” dargelegt.

Aufgrund der neuen Erkenntnisse sind wir weiterhin optimistisch, dass die Ablagerung des RWE-AKW Mülls mit einem Sofortbescheid des RP-DA abgewendet werden kann.

Unsere Forderungen bleiben jedenfalls unverändert:

  • Verbleib der strahlenden Abfälle am AKW-Standort Biblis oder alternativ Entsorgung auf der RWE-eigenen Deponie
  • Keine Anordnung eines Sofortvollzugs durch das Regierungspräsidium Darmstadt

Für das Sprecherteam der BI „Büttelborn21”,
Armin Hanus

 

02.03.2023

Büttelborn21 fordert Rücknahme des ZAKB-Antrags

In unseren letzten News von Ende Januar haben wir bereits über den Stand zum damaligen Zeitpunkt ausführlich informiert. Seitdem am 13. Januar 2023 die Stellungnahme des Deponiebetreibers SAVAG zu dem vom Regierungspräsidium Darmstadt geplanten Sofortvollzug fristgerecht zugestellt wurde, beschäftigt sich das Regierunspräsidium Darmstadt (RP) mit dem Thema. Anfragen zum weiteren zeitlichen Ablauf wurden zwar vom Pressesprecher des RP beantwortet, jedoch ohne jegliche Prognose.

Parallel zu den juristischen Aktivitäten des Deponiebetreibers haben wir auf der politischen Ebene unsere Arbeit fortgesetzt. Dies führte dazu, dass das Entsorgungsproblem der schwach strahlenden AKW-Abfälle am 14. Februar 2023 erneut im Landtag zum Thema wurde. Das offizielle Protokoll der 127. Plenarsitzung der Hessischen Landtagssitzung ist hier zu finden. Es geht um die Fragen von Gerald Kummer (SPD) ab Frage 821 (Seite 10368). Die Antworten von Priska Hinz sind - wie so oft - „Standard mit Einfärbung” der bekannten RWE-Statements.

Nachdem wir mit Matthias Schimpf, dem Vorsitzenden des Zweckverbands Abfallwirtschaft (ZAKB), Anfang Februar 2023 in einem intensiven Email-Verkehr die unterschiedlichen Positionen ausgetauscht hatten, folgte das Sprecherteam von „Büttelborn21” am 1. März der Einladung zu einem persönlichen Gespräch mit Herrn Schimpf und Vertretern der Geschäftsführung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Kreis Bergstrasse.

Herr Schimpf erläuterte nochmals ausführlich die Situation des ZAKB. Wir beschrieben unser Ziel, die Verhinderung der Einlagerung der schwach strahlenden RWE-AKW Abfälle auf der Deponie in Büttelborn. Diese Abfälle sollen unseren Forderungen nach in Verantwortung der RWE entweder am AKW-Standort in Biblis verbleiben oder final auf der konzerneigenen RWE Deponie „Vereinigte Ville” entsorgt werden. Im Vorfeld des Treffens hatten wir eine Forderung an Herrn Schimpf formuliert, die von ca. 50 Verantwortlichen aus der kommunalen und regionalen Politik, sowie von Verbänden mitgezeichnet wurden. DIeses Papier haben wir bei diesem Anlass offiziell an Herrn Schimpf überreicht.

Armin Hanus formulierte es bei der Übergabe so: „Wollen Sie - als Verantwortliche des ZAKB - Teil des Problems oder Teil einer Lösung sein?”.

Sehr geehrter Herr Schimpf,
es hat sich mittlerweile herausgestellt, dass es Alternativen zur Büttelborner SAVAG-Deponie hinsichtlich der Beseitigung der spezifisch - also eingeschränkt - freigemessenen Abfälle aus dem RWE-AKW Biblis gibt.

Deshalb fordern die Unterzeichner Sie auf, den am 30. November 2021 vom Zweckverband Abfallwirtschaft Kreis Bergstraße (ZAKB) beim Regierungspräsidium Darmstadt gestellten Antrag:

  1. Auf Verpflichtung der Mitbenutzung einer Abfallbeseitigungsanlage im Zuständigkeitsbereich des Regierungspräsidiums Darmstadt, um die spezifisch freigebbaren mineralischen Abfälle aus dem Rückbau des AKW Biblis zu beseitigen.
  2. die sofortige Vollziehung des unter 1. beantragten Verpflichtungsbescheids anzuordnen.

zurückzunehmen, um den Verantwortlichen des ZAKB und RWE Zeit zu geben eine bessere Lösung zu finden.

Mit freundlichen Grüßen,

  • Armin Hanus, Sprecher der Bürgerinitiative „Büttelborn21”
  • Bernd Petri, Co-Sprecher der Bürgerinitiative „Büttelborn21“
  • Jörg Lowin, Co-Sprecher der Bürgerinitiative „Büttelborn21“
  • Melanie Wegling, Mitglied des Bundestags SPD
  • Günter Rudolph, Fraktionsvorsitzender SPD Landtag Hessen
  • Gerald Kummer, Mitglied des Landtags Hessen SPD
  • Elisabeth Kula, Fraktionsvorsitzende DIE LINKE Landtag Hessen
  • Jan Schalauske, Fraktionsvorsitzender DIE LINKE Landtag Hessen
  • Thomas Will, Landrat Kreis Groß-Gerau SPD
  • Adil Oyan, Erster Kreisbeigeordneter Kreis Groß-Gerau BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
  • Renate Meixner-Römer, Vorsitzende des Kreistags Groß-Gerau SPD
  • Kerstin Geis, Fraktionsvorsitzende SPD Kreistag Groß-Gerau und MdL Hessen
  • Thomas Schell, Stellvertretender SPD Fraktionsvorsitzender Kreistag Groß-Gerau
  • Franz Urhahn, Fraktionssprecher BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kreistag Groß-Gerau
  • Karen Lischka, Fraktionssprecherin BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kreistag Groß-Gerau
  • Christiane Böhm, Fraktionssprecherin DIE LINKE Kreistag Groß-Gerau und MdL Hessen
  • Marcus Kretschmann, Fraktionsvorsitzender CDU Kreistag Groß-Gerau
  • Peter Engemann, Fraktionsvorsitzender FDP/FWG Kreistag Groß-Gerau
  • Fritz Klink, Stellvertretender Fraktionsvorsitzender FDP/FWG Kreistag Groß-Gerau
  • Rolf Leinz, Fraktionsvorsitzender Freie Wähler Kreistag Groß-Gerau
  • Andreas Rotzinger, Mitglied Kreisausschuss Kreistag Groß-Gerau CDU
  • Mario Bach, Mitglied Kreisausschuss Kreistag Groß-Gerau CDU
  • Hannelore Keilig, Mitglied Kreisausschuss Kreistag Groß-Gerau CDU
  • Brian Röcken, Mitglied Kreisausschuss Kreistag Groß-Gerau FDP
  • Inge Auer, Mitglied Kreisausschuss Kreistag Groß-Gerau SPD
  • Heinz-Peter Becker, Mitglied Kreisausschuss Kreistag Groß-Gerau SPD
  • Oliver Görlich, Mitglied Kreisausschuss Kreistag Groß-Gerau SPD
  • Doris Hofmann, Mitglied Kreisausschuss Kreistag Groß-Gerau BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
  • Norbert Schaffner, Mitglied Kreisausschuss Kreistag Groß-Gerau BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
  • Torsten Reinheimer, Vorsitzender Umweltausschuss Kreis Groß-Gerau SPD
  • Marcus Merkel, Bürgermeister Gemeinde Büttelborn SPD
  • Klaus Astheimer, Vorsitzender der Gemeindevertretung Büttelborn SPD
  • Ute Kroiß, Erste Beigeordnete Gemeinde Büttelborn GLB
  • Gabriele Haßler, Gemeindevorstand Gemeinde Büttelborn SPD
  • Carsten Schmidt, Gemeindevorstand Gemeinde Büttelborn SPD
  • Kurt Sauerborn, Gemeindevorstand Gemeinde Büttelborn CDU
  • Heinz Sandner, Gemeindevorstand Gemeinde Büttelborn CDU
  • Stefan Wüstling, Fraktionsvorsitzender SPD Gemeindevertretung Büttelborn
  • Sascha Kreim, Vorsitzender Umweltausschuss SPD Gemeinde Büttelborn
  • Sandra Eckert, Vorsitzende SPD Ortsverein Büttelborn
  • Thorsten Dietrich, Vorsitzender CDU Gemeindeverband Büttelborn
  • Dieter Arnold, Fraktionsvorsitzender CDU Gemeindevertretung Büttelborn
  • Andreas Peters, Fraktionsvorsitzender GLB Gemeindevertretung Büttelborn
  • Roland Schecker, Fraktionsvorsitzender DIE LINKE Gemeindevertretung Büttelborn
  • Jürgen Sulzmann, Vorsitzender FDP Ortsverband Groß-Gerau / Büttelborn
  • Stefan Klaffehn, Pfarrer für Gesellschaftliche Verantwortung Dekanat Groß-Gerau/Rüsselsheim
  • Andreas Swirschuk, Sprecher BUND Kreisverband Groß-Gerau
  • Ilka Linke, Stellvertretende Vorsitzende NABU Kreisverband Groß-Gerau
  • Matthias Werner, Vorsitzender NABU Büttelborn
  • Jens Massing, Vorsitzender Ortsbauernverband Büttelborn
  • Tobias Schuchmann, Verbandsvorsteher Wasser- und Bodenverband Büttelborn
  • Rainer Schneider, Ortslandwirt Büttelborn

Im Verlauf der weiteren Diskussion sagte Herr Schimpf den Vertretern unserer Bürgerinitiative zu, mit Landtagsabgeordnten seiner Region und dem Staatssekretär im Umweltministerium des Landes Hessen, Oliver Conz, Kontakt aufzunehmen, um mit ihnen das Thema des Verbleibs der schwach strahlenden Abfälle aus dem RWE-AKW, insbesondere unter dem Aspekt der Verantwortung des RWE-Konzerns, erneut zu diskutieren um alternative Lösungsansätze auszuloten.

Dass sich der RWE-Konzern aus der Verantwortung für seinen schwach strahlenden Atommüll entziehen will, ist für die Vertreter von „Büttelborn21” offensichtlich. Das Sprecherteam hofft, dass die Verantwortlichen in der Landespolitik dies erkennen und Wege finden, RWE in die Verantwortung zu nehmen,

Unsere Forderungen sind unverändert:

  • Verbleib der strahlenden Abfälle am AKW-Standort Biblis oder alternativ Entsorgung auf der RWE-eigenen Deponie
  • Keine Anordnung eines Sofortvollzugs

Für das Sprecherteam der BI „Büttelborn21”,
Armin Hanus

 

29.01.2023

Strahlender AKW-Müll aus Biblis darf nicht nach Büttelborn

am 13. Januar 2023 wurde die Stellungnahme des Deponiebetreibers SAVAG zu dem vom Regierungspräsidium Darmstadt geplanten Sofortvollzug fristgerecht zugestellt. Nun muss die Behörde sich damit beschäftigen. Das Ziel ist klar gesteckt: Verhinderung einer Anordnung der Mitnutzung der Büttelborner Deponie für AKW-Abfälle aus Biblis.

Parallel zu den juristischen Aktivitäten des Deponiebetreibers arbeiten wir weiter auf der politischen Ebene. Nachdem wir mit Gerald Kummer (SPD), Christiane Böhm (LINKE) und Ines Claus (CDU) schon mehrfach gesprochen haben, haben wir auch nochmals einen Termin mit den beiden Landtagsabgeordneten der GRÜNEN, Nina Eisenhardt (Wahlkreis Groß-Gerau) und Martina Feldmayer (stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Mitglied im Umweltausschuss) vereinbart, um auch mit ihnen die neuesten Entwicklungen zu besprechen.

Am Donnerstag, dem 26. Januar 2023, war es dann so weit. Das Gespräch dauerte ca. 2 Stunden und fand im Landtagsgebäude in Wiesbaden statt. Unsere Bürgerinitiative war durch Armin Hanus (Sprecher) und Bernd Petri (Co-Sprecher) vertreten. Im Laufe des Termins wurde unsere ablehnende Haltung zur geplanten Entsorgung von sogenanntem „spezifisch freigemessenen Abfall” aus dem Rückbau des Atomkraftwerk Biblis auf der Deponie in Büttelborn deutlich gemacht.

Vor allem soll der im Raum stehende Sofortvollzug der Deponierung dieser spezifisch, also eingeschränkt, freigemessenen Abfälle aus dem Atomkraftwerk Biblis zurückgezogen werden. So ließen sich weitere Möglichkeiten einer vernünftigen Entsorgung prüfen und man könnte eventuell eine gerichtliche Auseinandersetzung in der Sache vermeiden.

Das Problem der Entsorgung dieser Abfälle aus dem Rückbau des AKW Biblis ist seit 12 Jahren bekannt, aber weder der AKW-Betreiber RWE noch der zuständige Landkreis Bergstraße haben sich um eine eigenverantwortliche Lösung gekümmert. Schon im Jahr 2015 gaben die Verantwortlichen des Kreises Bergstrasse bei Recherchen des ARD-Magazins Panorama zu Fragen der Entsorgung des Abfalls keine Auskünfte.

Hier eine Kurzfassung unserer vorgetragenen Argumente, Positionen und Forderungen:

  • RWE versucht die Verpflichtung der Entsorgung auf der eigenen Deponie „Vereinigte Ville” zu umgehen
  • Das Abfallwirtschaftskonzept des Kreises Bergstrasse (ZAKB) genügt nicht den Anforderungen
  • Eine konkrete Anfrage an die konzerneigene Deponie von RWE erfolgte nicht durch den Kreis Bergstrasse
  • Der Landtag entscheidet (vor Ablauf der gesetzten Fristen und ohne Not!) auf Antrag der GRÜNEN und CDU im Frühjahr 2021, dass die AKW-Abfälle „ortsnah” in Hessen verbleiben sollen
  • Es wird ein „Notstand” suggeriert, obwohl auf dem AKW-Gelände genügend Platz für eine Zwischenlagerung über mindestens 5 Jahre vorhanden ist
  • Es gibt kein Konzept für den Verbleib der weiteren 550t AKW-Abfälle aus Biblis für den Zeitraum nach 2030
  • Es erfolgte keine Anhörung des Grundstückseigentümers (Riedwerke) der Büttelborner Deponie, worin wir einen Eingriff in Grundrechte sehen
  • Die ablehnenden Beschlüsse der Gesellschaften (Riedwerke und SAVAG) wurden ignoriert
  • Die Prüfung von Alternativen durch das Regierungspräsidium Darmstadt waren aus unserer Sicht unvollständig
  • Für uns ist kein öffentliches Interesse an einem Sofortvollzug erkennbar
  • Das private Interesse der RWE wurde unser Meinung nach über das Interesse der Bürger gestellt
  • Die Sicherheit der Deponie-Mitarbeiter wurde nicht ausreichend in Betracht gezogen
  • Das 10-Mikrosievert-Konzept ist nach wie vor höchst umstritten (Bewertung der Grenzwerte einzelner Nuklide)
  • Der Widerstand der betroffenen Bürger wurde zwar wahr genommen, aber nicht ernst genommen
  • Das Vertrauen in RWE (vorgetäuschte Sicherheitskontrollen in 2016) ist erschüttert
  • RWE macht Milliardengewinne, versucht sich aber aus der Verantwortung für den entstandenen AKW-Müll zu stehlen

Unsere Forderungen sind unverändert:

  • Verbleib der strahlenden Abfälle am AKW-Standort Biblis oder alternativ Entsorgung auf der RWE-eigenen Deponie!
  • Keine Anordnung eines Sofortvollzugs!
  • Nochmaliges Überdenken der Positionierung der GRÜNEN und Unterstützung der Bürger vor Ort!

Fazit: Wir sind überzeugt, dass in dem Austausch mit den beiden Vertreterinnen der GRÜNEN, unsere Argumente, Positionen und Forderungen nicht auf „taube Ohren” gestoßen sind. Als Reaktion zu dem Gespräch gibt es auch eine Pressemitteilung von Nina Eisenhardt.

Mit freundlichen Grüßen,
Für das Sprecherteam der BI „Büttelborn21”,
Armin Hanus

 

07.01.2023

Die letzten Wochen nach der Bürgerversammlung am 21.11.2022 waren sehr arbeitsreich. Nachdem Mitte November der Entwurf der „Anordnung zur Gestattung der Mitbenutzung der SAVAG Deponie Büttelborn” des Regierungspräsidiums Darmstadt (RP-DA) bei der SAVAG eintraf und die hektische Einberufung der Bürgerversammlung am 21.11.2022 vom Ministerium kam, verblieb im Vorfeld wenig Zeit, sich alles im Detail anzusehen und zu analysieren.

Wie bekannt, war die Versammlung für das Ministerium kein Erfolg - es gelang weder Priska Hinz, noch ihrem Team die Büttelborner Bürger zu überzeugen. Das Medienecho war beeindruckend und uns wohlgesonnen. Im Nachgang der Veranstaltung war viel zu tun, insbesondere die Statements von Priska Hinz und ihren Experten auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen. Daraus entstand dann ein großer Fragenkatalog, der in Zusammenarbeit mit der SPD und der LINKE entstand.

Unsere Fragen und Erkenntnisse flossen auch in die Stellungnahme der Büttelborner SAVAG Deponie ein. Die Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung und deren beauftragten Anwälte war sehr fruchtbar. Diese Stellungnahme wird Mitte Januar 2023 dem Regierungspräsidium fristgerecht zugestellt. Ich bin optimistisch, dass das Regierungspräsidium erkennen wird, dass die Anordnung des Sofortvollzugs nicht aufrecht erhalten werden kann.

Der Druck auf das Umweltministerium wurde durch die Landtagsabgeordneten Gerald Kummer (SPD) und Christiane Böhm (LINKE) so gross, so dass noch kurz vor Weihnachten eine Sondersitzung des Umweltausschusses des Hessischen Landtags zum 21.12.2022 von der Vorsitzenden des Umweltausschusses, Petra Müller-Klepper (CDU) einberufen wurde. Die zuständige Umweltministerin, Priska Hinz (GRÜNE), ließ sich durch ihren Staatssekretär, Oliver Conz, vertreten. Dieser konnte (oder wollte) nicht alle Fragen beantworten, so dass sich aus der Sitzung nichts wesentlich Neues ergab. Auch hier wurde vom Vertreter des Ministeriums behauptet, dass die RWE eigene Deponie „Vereinigte Ville” bei Erftstadt sich in der Renaturierung befindet und deshalb für den Atommüll aus Biblis nicht genutzt werden kann. Das gleiche Statement wurde schon von Priska Hinz gegenüber der FAZ ein paar Tage vorher abgegeben.

Unsere Nachforschungen ergaben, dass die RWE Deponie sehr wohl in Betrieb ist. Dies ist in der Presseerklärung und der Hintergrundinformation der Grünen Liste Büttelborn (GLB) veröffentlicht worden. Nun sind Priska Hinz und Brigitte Lindscheid in einer unglücklichen Lage.

Die Artikel im ECHO ”RWE führt die Öffentlichkeit hinters Licht„ und der FAZ „Biblis-Betreiber täuscht die Öffenlichkeit” sprechen Bände. Besser wäre es für das Ministerium und das Regierungspräsidium einen sofortigen Rückzieher zu machen. Dies wird mittlerweile auch in einer Presseerklärung der CDU, dem Koalitionspartner der GRÜNEN im Landtag, angeraten.

Wer bei Facebook ist, kann unter „Büttelborn21” tagesaktuell verfolgen, was sich in dieser Angelegenheit so alles bewegt.

Nachfolgend noch unser aktuelles Statement mit kurzem Faktencheck, sowie unseren Forderungen:

Ein RWE Sprecher behauptete in der FAZ (Artikel vom 20.12.2022) «Da der Abfall aus Biblis ausschliesslich zur Deponierung und nicht zur Weiterverarbeitung zugelassen sei, komme die RWE Deponie „Vereinigte Ville” nicht infrage. Zudem habe die Hessische Landesregierung den Beschluss gefasst, Abfall aus Biblis ausschließlich auf einer Deponie in Hessen abzulagern.»

Hessens Umweltministerin Priska Hinz teilt (im gleichen FAZ Artikel) auf Anfrage mit «Die Deponie [Vereinigte Ville] in Erftstadt sei dem Ministerium sehr wohl bekannt. Doch aus den von RWE genannten Gründen komme sie für die 3200 Tonnen aus Biblis, die in Büttelborn deponiert werden sollen, nicht infrage.»

Am 22.12.2022 erklärt Staatssekretär Oliver Konz in der Sondersitzung des Umweltausschusses im Landtag «Die RWE Deponie [Vereinigte Ville] ist seit 2009 geschlossen und wird rekultiviert.»

  1. Die RWE Deponie „Vereinigte Ville” hat einen eigenen Planfeststellungsbeschluss und ist nicht geschlossen. Die Abfallschlüssel der AKW Abfälle aus Biblis stehen im Abfallkatalog der Deponie. Die Deponie soll auf Antrag von RWE bis ca. 2080 weiter betrieben werden.

  2. Laut Kreislaufwirtschaftsgesetz ist ein industrieller Erzeuger von Abfällen zunächst verpflichtet, diese in Eigenregie zu entsorgen (Verursacherprinzip).

  3. Am 29.06.2009 wurde für die Deponie „Vereinigte Ville” ein Weiterbetrieb über den 15.07.2009 durch die zuständige Behörde genehmigt.

  4. Zum Stand 2019 war die Deponie nur zu 50% verfüllt.

Fazit: RWE hat eine eigene und sehr wohl geeignete Deponie und ist somit in der Lage die AKW-Abfälle in Eigenregie zu entsorgen.

Hätten die Damen und Herren im Ministerium, Regierungspräsidium und im Kreis Bergstraße besser recherchiert, wäre uns in Büttelborn die Aufregung erspart geblieben.

  1. Entweder bleibt der strahlende Abfall in Biblis oder er soll von der RWE zur eigenen Deponie transportiert werden.

  2. Die Anordnung vom Regierungspräsidium Darmstadt zur Mitbenutzung der Büttelborner SAVAG Deponie ist nach Prüfung der neuen Situation zurückzuziehen.

  3. Weitere Details sind in der Pressemitteilung der Grünen Liste Büttelborn (GLB), sowie in der Hintergrundrecherche der GLB nachzulesen.

Abschließend noch ein Hinweis auf eine Sendung des NDR vom 05.12.2022 mit dem Thema „Abriss-der-Atomkraftwerke-Wie-gefaehrlich-ist-der-Bauschutt”

Mit freundlichen Grüßen,
Für das Sprecherteam der BI „Büttelborn21”,
Armin Hanus

 

04.12.2022

Seit der Einführung des Flachstartverfahrens durch die Lufthansa (DLH) in den Jahren 2013/2014 hat sich der Fluglärm in allen drei Ortsteilen von Büttelborn deutlich erhöht. Besonders störend sind die Langstreckenflugzeuge mit hohem Startgewicht und schlechter Steigleistung (z.B. Airbus 380, Airbus 340, Boeing 747-400 und 747-8). Insgesamt werden über die Startbahn 18 fast 60% aller Starts abgewickelt, so dass die Ortsteile der Gemeinde Büttelborn durch das Flachstartverfahren noch stärker mit Fluglärm belastet werden. Dies ist durch den Vortrag von Dr. Ullrich Isermann anschaulich belegt.

Laut eigenen Angaben der Lufthansa spart die Airline ca. 2 Millionen Euro pro Jahr mit der gesamten Flotte ein. Das macht pro Start, je nach Flugmuster, ca. 30-60 Euro. Die Lufthansa hat offensichtlich ihre eigenen Profitinteressen über das Wohl und die Gesundheit der Bürger in den Abflugbereichen der betroffenen Regionen gestellt.

Durch Corona und die damit verbundene deutliche Reduzierung des Flugverkehrs, sowie die Teilstilllegung der Lufthansa Flotte, insbesondere der Großraumflugzeuge, war das Problem seit 2020 abgemildert. Nun aber stellt die Lufthansa genau diese besonders lauten Flugzeuge wieder nach und nach in Dienst. Die Folge ist, dass es bei uns in Büttelborn wieder deutlich lauter geworden ist und noch lauter werden wird.

Wir haben schon während des Probebetriebs in 2013 und der Einführung in 2014 alle denkbaren Hebel in Bewegung gesetzt - leider bisher ohne messbaren Erfolg. Nun wollen wir einen neuen Anlauf nehmen um das Thema wieder in die Diskussion zu bringen.

Die Hessische Fluglärmschutzbeauftragte, Regine Barth, hat in der 267. Sitzung der Fluglärmkomission Frankfurt, einen Vortrag gehalten. Dieser Vortrag stellt aus unserer Sicht eine Verharmlosung des Problems dar und liest sich fast wie ein Statement der Lufthansa. Wir sehen die Rolle von Frau Barth und ihres Vorgesetzten, Tarek Al-Wazir (Hessischer Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen) darin uns vor Fluglärm zu schützen und nicht uns Fluglärm zu erklären. An anderen Flughäfen in Deutschland (z.B. Hamburg) hat man den Flachstart als Standardverfahren untersagt.

Eines unserer BI-Mitglieder (Ursula Pirkl) hat eine qualifizierte Stellungnahme zum Vortrag von Frau Barth erarbeitet. Diese Stellungnahme ging an alle Mitglieder der Fluglärmkomission, die Bürgermeister und Abgeordnete des Flughafenumfeldes. Unsere Erwartung ist, dass diese Damen und Herren sich der Thematik nochmals neu annehmen und dafür Sorgen die Flachstarts in Frankfurt für alle Airlines zu unterbinden.

Während medienwirksam davon gesprochen wird, dass es durch steilere Landeanflüge in den dort betroffenen Gemeinden und Städten leiser werden soll, versuchen die gleichen Leute uns zu erklären, dass der steilere Abflug nicht leiser sein soll. Wird hier die Physik auf den Kopf gestellt?

Wir bleiben dran!

Mit freundlichen Grüßen,
Für das Sprecherteam der BI „Büttelborn21”,
Armin Hanus

 

17.11.2022

Büttelborn in Gefahr!

Liebe Mitglieder, Freunde und Unterstützer unserer Bürgerinitiative,
an diesem Mittwoch haben sich die Ereignisse überschlagen. Das RP DA will uns den Atommüll vom AKW Biblis „vor die Füße kippen”. Mehrere Medien haben hierzu bereits berichtet:

Hier der Beitrag der Hessenschau

Auch das ECHO hat einen Bericht in der heutigen Ausgabe. Dieser ist auch auf unserer Facebook-Seite zu finden.

Noch am Mittwoch Abend haben wir, das Sprecherteam, unter Mitwirkung von Jamal Khan und Mirko Emde, uns zu einer Krisensitzung getroffen, um erste Schritte im Hinblick auf die Veranstaltung am kommenden Dienstag, den 22.11.2022, 18:00 Uhr, im Volkshaus Büttelborn einzuleiten. Es ist wichtig, dass viele Büttelborner Bürger an der Veranstaltung teilnehmen und das Vorhaben der Ministerin Hinz und der Regierungspräsidentin Lindscheid kritisch hinterfragen.

Als Hinweis auf die Veranstaltung haben wir einen Flyer entwickelt. Mirko Emde hat in einer Nachtsitzung das graphische Design fertig gestellt und druckreif gemacht. Für die Verteilung brauchen wir kurzfristig noch ein paar Helfer. Wer uns bei dieser Aufgabe unterstützen möchte, bitte bei Armin Hanus melden: Tel. 06152-59217 oder per Email an ah@buettelborn21.de

Ralf Klink hat angeboten, ein paar Büttelborner Landwirte zu bitten, mit ihren Traktoren und ausgestattet mit unseren Bannern, vor dem Volkshaus zu parken. Im Saal werden wir einen kleinen Infostand mit unseren Info-Materialien aufbauen. Dies ist mit dem Veranstalter, der Landesregierung, abgesprochen. Den 14-seitigen Entwurf der Anordnung des RP DA haben Jörg, Bernd und ich analysiert. Wir haben schon einige Schwachpunkte festgestellt. Diese werden wir mit juristischer Hilfe weiter auswerten.

Parallel haben wir schon einige Pressetermine wahrgenommen. WeitereTermine sind schon avisiert. Zum Schluss nochmals die Bitte: Kommt am Dienstag in das Volkshaus und demonstriert dort den Büttelborner Widerstandswillen.

Mit freundlichen Grüßen,
Für das Team der Bürgerinitiative „Büttelborn21”,
Armin Hanus

 

17.08.2022

Anti-Atom-Radtour-2022 - Kein Atommüll nach Büttelborn

Teilnehmer der Radtour
(Weitere Bilder finden Sie unter Fotos ➜ Anti-Atom-Radtour-2022)

Vom 9. Juli bis 31. Juli 2022 und vom 13. August bis 4. September 2022 radeln die Aktivisten und Unterstützer von „ausgestrahlt.de” 2.400 Kilometer „dem Atom-Ausstieg entgegen“. Die zusammen mit vielen lokalen Initiativen und anderen Umweltorganisationen organisierte Anti-Atom-Radtour 2022 ist eine rollende Demo für die Energiewende und für das Abschalten aller AKW. Quer durch Nord- und Süddeutschland setzen die „Anti-Atom-Radler” ein weithin öffentlich sichtbares Zeichen gegen alle Versuche, den Atomausstieg zu kippen und die Energiewende zu sabotieren. Mit der Tour weisen die Teilnehmer mit Kundgebungen und Aktionen auf die bleibenden Herausforderungen und aktuellen Atom-Konflikte hin.

Per Fahrrad ging es zuerst in durch Norddeutschland und aktuell geht die Tour durch Süddeutschland. Besucht werden z.B. noch laufende und bereits stillgelegte AKW und potentielle Deponien für strahlende Abfälle und sonstige Standorte der Atomindustrie. Am Montag Vormittag kamen die Radler zu einer friedlichen Kundgebung an die Büttelborner Deponie. Dort wurden die 50 Teilnehmer von Ute Krois, als Vertreterin der Gemeinde Büttelborn, und von Armin Hanus und Bernd Petri von der Bürgerinitiative „Büttelborn21” begrüßt. In kurzen Redebeiträgen wurden die Aktivisten mit der Problematik der potenziellen Einlagerung von strahlenden Atomabfällen auf der Büttelborner Deponie vertraut gemacht. Die Bürgerinitiative und die Gemeinde sind geschlossen gegen ein solches Vorhaben und werden mit Unterstützung durch den Betreiber der Deponie und des Kreises Groß-Gerau weiter dafür kämpfen, daß kein sogenannter „freigemessener Atommüll” nach Büttelborn transportiert wird.

Von Büttelborn führte die Radtour dann weiter zum AKW Biblis wo ebenfalls eine Kundgebung stattfand.

Weitere Informationen zu der Anti-Atom-Radtour 2022 findet man auf der Webseite www.ausgestrahlt.de

 

09.08.2021

Liebe Mitglieder, Freunde und Unterstützer unserer Bürgerinitiative,

unsere Grossplakate haben eine bemerkenswerte Aufmerksamkeit erzielt. Wir haben diese mittlerweile entfernt, um Platz für die Wahlplakate für die Bundestagswahl am 26. September 2021 zu machen. Vielen Dank an die freiwilligen Helferteams (Michael Herrlich, Martina Herrlich, Jürgen Stein, Matthias Drodt, Norbert Dahmen und Ortwin Ruschitschka), die zusammen mit mir die Plakate angebracht bzw. entfernt haben. Nochmals vielen Dank auch an die Spenderinnnen und Spender, ohne deren finanzielle Unterstützung die Plakat- und Banneraktionen nicht möglich gewesen wären.

Für den 26.08.2021 um 19:00 Uhr lädt der BUND Kreisverband in Zusammenarbeit mit unserer BI „Büttelborn21” zu einer Informationsveranstaltung mit folgender Tagesordnung in das Volkshaus Büttelborn ein:

  • Grußwort von Bürgermeister Marcus Merkel
  • Die Position der Bürgerinitiative (Armin Hanus und Bernd Petri)
  • Vortrag von BUND Atomexperte Dr. Werner Neumann, Physiker, Sprecher des BUND Bundesarbeitskreises Energie und Mitglied Landesvorstand BUND Hessen
  • Fragen / Antworten / Diskussion

Aufgrund der CORONA Situation müssen wir die Veranstaltung leider auf max. 100 Teilnehmerinnnen und Teilnehmer begrenzen. Um Ihre Teilnahme sicherzustellen und unsere Planung zu erleichtern, bitten wir Sie, sich per email an ah@buettelborn21.de anzumelden. Bitte schicken Sie uns hierfür folgende Angaben:

  • Name, Vorname
  • PLZ Wohnort, Strasse, Haus Nr.
  • Telefonkontakt

Link zum Flyer der Veranstaltung als PDF

Die Anmeldung kann alternativ auch telefonisch erfolgen (Nummer 59217). Wir bestätigen in jedem Fall Ihre Anmeldung, so dass wir schon vor der Veranstaltung die vollständigen Teilnehmerangaben haben und beim Einlass keine zeitaufwändige Administration mehr notwendig ist. Um für alle Teilnehmer eine optimale Sicherheit zu gewährleisten, haben wir uns dafür entschieden nur Symptomfreie und Geimpfte, Genesene und Getestete mit den entsprechenden Nachweisen einzulassen. Der Schutz Ihrer Daten wird von uns sichergestellt und die Teilnehmerliste wird nach der vorgegebenen Frist vernichtet. Wir hoffen, dass sich die CORONA-Bestimmungen bis zu der Veranstaltung nicht wesentlich verändern.

Mittlerweile haben wir, neben der politischen Schiene, auch Kontakte zu „Fridays for Future” (FfF) und dem für uns zuständigen Dekanat der evangelischen Kirche (EKHN Groß-Gerau/Rüsselsheim) hergestellt. In einer Informationsrunde mit Jonathan Meyer (FfF Gross-Gerau) und Stefan Klaffehn (Pfarrer für gesellschaftliche Verantwortung), sowie Thomas Krambeer (GRÜNE, Stadt Groß-Gerau) und Roland Sturm (LINKE, Stadt Groß-Gerau) haben wir die Teilnehmer für unser Motto „Nein zu Atommüll in Büttelborn” gewinnen können.

Eine weitere Aktivität ist unsere Teilnahme an der Atommüllkonferenz (AMK). Jörg Lowin und ich haben uns dort in eine Arbeitsgruppe eingebracht, die sich mit dem Verbleib der Rückstände aus dem Abbau der Atomkraftwerke beschäftigt. Wie der BUND lehnen auch wir, zusammen mit den Teilnehmern aus anderen Bundesländern, die Verteilung und Ablagerung von Materialien, die Radioaktivität durch den Betrieb von Atomanlagen aufweisen, in die Umwelt und Abfallstoffkreisläufe ab. Unsere Botschaft lautet weiterhin: BLEIBT, WO IHR SEID! Also Verbleib am jeweiligen AKW-Standort.

Die erste Runde der Gespräche mit Landtagsabgeordneten aus unserem Wahlkreis, Mitgliedern des Umweltausschusses des Landes Hessen und Politikern aus der Kreis- und Gemeindepolitik ist abgeschlossen. Im Moment befindet sich die Politik im Urlaubs- und anschliessend im Wahlkampfmodus. Wir planen, nach der Bundestagswahl, in eine weitere, vertiefte Gesprächsrunde zu gehen.

Mit freundlichen Grüßen,
Für das Team der Bürgerinitiative „Büttelborn21”,
Armin Hanus

 

6.06.2021

In Schleswig-Holstein ist es gerade passiert!

Das „grüne” Landesamt in Schleswig-Holstein hat Zuweisungsbescheide für die Deponierung von freigemessenem Atommüll für die Deponien Lübeck-Niemark und Johannistal im Mai 2021 erlassen.

So etwas darf uns in Büttelborn nicht passieren!

„Das Land hat die angekündigten Zuweisungsbescheide für die Deponierung von freigegebenen Abfällen aus dem Rückbau des Kernkraftwerks Brunsbüttel für die Deponien Lübeck-Niemark und Johannistal erlassen.

Beide Bescheide wurden durch das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) als zuständiger Behörde an die Deponien übermittelt. Im Rahmen der bis Ende 2022 gültigen Zuweisung werden der Deponie Niemark bis zu 1410 Tonnen und der Deponie Johannistal bis zu 900 Tonnen Rückbau-Abfälle aus dem Kernkraftwerk Brunsbüttel zugewiesen. Dabei geht es um solche Abfälle, die nach Strahlenschutzrecht freigegeben, allerdings nicht im Wege des Recyclings verwertbar sind und für die die genannten Deponien zugelassen sind. Die Freigabe aus dem Atomrecht erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren unter Begleitung unabhängiger Sachverständiger und nach Prüfung durch die Atomaufsichtsbehörde auf der Grundlage bundesrechtlicher Vorgaben.”

Link zum vollständigen Dokument

Gegen diesen Bescheid liegt uns der 36-seitige Entwurf einer Klageschrift der Berliner Kanzlei GGSC im Auftrag der Hansestadt Lübeck vor. Dieses Dokument ist ebenfalls im Internet frei zugänglich.

In Schleswig-Holstein kämpfen bereits mehrere Bürgerinitiativen gegen die Deponierung von Atommüll auf oberirdischen Deponien der Klassen 1 und 2 (Stichwort: Hausmülldeponien).

Die Bürgerinitiative BAESH aus Harrislee / Schleswig-Holstein hat eine 28-seitige Broschüre zum Abriss von AKWs herausgegeben. Diese kann man auf der Webseite www.baesh.de einsehen und herunterladen.

Wir wollen mit den folgenden Textauszügen die Problematik der Lagerung von schwach strahlendem Atommüll auf oberirdischen Deponien der Klassen 1 und 2 aufzeigen. Weitere Details können dem Text der Broschüre und den dort befindlichen Quellenhinweisen entnommen werden.

Energiekonzerne wie Vattenfall, Eon, RWE und EnBW sind nicht zur Verteidigung humanistischer Werte angetreten. Ihre Aufgabe ist die Verteidigung ihrer Kapitalinteressen – es geht um Gewinnmaximierung, Wachstum, Überleben. Ihre Existenz hängt allein von Geld ab, während das menschliche Leben nach sauberer Luft, unverschmutztem Wasser und unbelasteten Nahrungsmitteln verlangt. Diese beiden Systeme stehen offensichtlich im Widerspruch zueinander.

Aufgabe der Politik muss es sein, den Konzernen Grenzen zu setzen und deren Einhaltung sicherzustellen, um Mensch und Umwelt zu schützen. Wenn aber die Konzerne Einfluss auf die Gesetze nehmen und die Grenzen selbst festlegen, dann geben wir unsere humanistischen Werte preis und „leisten” sie uns nur dort, wo sie wirtschaftlichen Interessen nicht im Wege stehen.

Die Einführung der Freigaberegelung (§§ 31 - 42 StrlSchV)1:

Die Freigaberegelung schuf die Voraussetzung dafür, dass die Energiekonzerne ihre Atomkraftwerke nach Abriss zu etwa 98 Prozent kostengünstig quasi in die „Müllabfuhr” geben dürfen.

Der Weg vom Atommüll zum Hausmüll in nur fünf Schritten:

  1. Behandlung: Radioaktiv belastetes Material wird mechanisch behandelt, um das Radioaktivitätsniveau zu senken. Zielvorgabe ist die Einhaltung der Mengen und Becquerel-Grenzwerte für eine uneingeschränkte oder eine spezifische Freigabe von Abfallchargen.
  2. Freimessen. Der messtechnische Nachweis zur Einhaltung der Grenzwerte (Becquerel) wird vom AKW-Betreiber selbst durchgeführt. Freigemessen bedeutet nicht frei von Radioaktivität.
  3. Freigabe: Der AKW-Betreiber reicht seine nuklid- und mengenspezifischen Messergebnisse bei der Atomaufsicht ein. Entsprechen die Angaben den Bestimmungen der Freigaberegelung, erfolgt die Entlassung des Materials aus der Atomaufsicht. Die Freigabe ist ein rein bürokratischer Akt.
  4. Sonderfall „spezifische Freigabe”: Der AKW-Betreiber muss im Vorfeld der Freigabe den Beseitigungsort, z.B. eine konventionelle Bauschuttdeponie, angeben. Die für den Verwertungs- bzw. Beseitigungsort zuständige Behörde wird informiert und kann Bedenken anmelden.
  5. Der AKW-Betreiber beauftragt Betriebe der Abfallwirtschaft mit der Abholung, Beseitigung oder Verwertung des Materials. Die Abfallchargen werden entsprechend den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes recycelt, verbrannt oder deponiert.
  1. Die uneingeschränkte Freigabe:

    Wenn die Angaben des Betreibers den Grenzwerten für eine uneingeschränkte Freigabe entsprechen, wird die jeweilige Abfallcharge aus der Atomaufsicht entlassen. Die freigegebenen Abfallchargen werden nicht weiter kontrolliert, registriert oder verfolgt. Es ist daher nicht nachvollziehbar, wo die Abfälle landen. Sie verschwinden spurlos und unwiderruflich in der konventionellen Abfallwirtschaft (Recycling, Müllverbrennung, Deponie). Der größte Teil des Abrissmaterials wird uneingeschränkt freigegeben (radioaktiv belastetes und unbelastetes Material).

  2. Die spezifische (eingeschränkte) Freigabe:

    Bei einer Überschreitung des zulässigen Radioaktivitätsniveaus für eine uneingeschränkte Freigabe können die Abfälle dennoch aus der atomrechtlichen Zuständigkeit entlassen und zur Beseitigung auf konventionellen Bauschuttdeponien, zur Verbrennung oder zur Verwertung freigegeben werden.

    Der AKW-Betreiber muss dann neben den Ergebnissen der Freimessung auch einen Nachweis über den Verbleib des Materials bei der Atomaufsicht einreichen. Dies kann eine Annahmeerklärung oder eine sonstige Vereinbarung mit dem Betreiber der Beseitigungs- oder Verwertungsanlage sein. Gleichzeitig wird auch die nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz zuständige kommunale Behörde informiert.

    Sie kann innerhalb von 30 Tagen die „Herstellung von Einvernehmen” durch die Atomaufsicht fordern (§ 40, StrlSchV). Material, das spezifisch freigegeben wird, ist in jedem Fall radioaktiv belastet.

  3. Freigabe im Einzelfall:

    Sind die Kriterien für eine spezifische Freigabe nicht erfüllt, ist die Freigabe im Rahmen einer Einzelfallbetrachtung dennoch möglich (§ 37, StrlSchV).

Größere Mengen oder Bereiche werden anhand von Stichprobenmessungen abgeschätzt. Viele Radionuklide können nur labortechnisch genau untersucht werden, entsprechend werden die Ergebnisse rechnerisch abgeleitet. Lediglich Indikatornuklide werden gemessen. Allein der AKW-Betreiber ist für die Auswahl der Indikatornuklide und eine gewissenhafte Durchführung der Messungen verantwortlich.

Der Gesetzgeber traut also der Atomindustrie zu, dass sie in der Lage ist, unternehmerische Interessen, etwa immense Kosteneinsparungen, auszublenden. Eine unabhängige Kontrolle der Messungen nach dem Vier-Augen-Prinzip ist nicht vorgeschrieben.

Diese anzuordnen, liegt im Ermessen der Atomaufsicht.

Ein Verstoß gegen die Bestimmungen der Strahlenschutzverordnung gilt lediglich als Ordnungswidrigkeit und kann von der Atomaufsicht allenfalls mit einem Bußgeld belegt werden.

Mit dem 10-Mikrosievert-Konzept verfolgen Atomindustrie und Politik folgenden Ansatz.

Der Bevölkerung wird eine zusätzliche Strahlenbelastung zugemutet, damit Atomindustrie und Politik sich kostengünstig eines Teils des Atommüllproblems entledigen können.

Das 10-Mikrosievert-Konzept erfüllt keine Schutzfunktion. Es ist der Legitimationsversuch einer von Atomindustrie und Politik wissentlich herbeigeführten Kontamination von Mensch und Umwelt mit radioaktiven Stoffen.

Fakt ist: Mit der abfallwirtschaftlichen Verwertung und Beseitigung von deutschlandweit mehreren Millionen Tonnen gering radioaktiven Abrissmaterials nimmt die Strahlenbelastung zu und das Gesundheitsrisiko der oder des Einzelnen steigt.

In der Risikobewertung gehen die wissenschaftlichen Meinungen weit auseinander. Den wirtschaftlichen Nutzen in diesem Wissenschaftlerstreit zum Zünglein an der Waage zu machen, ist nicht nur unseriös, sondern auch aus ethischen Gründen fatal. In der Waagschale liegt das Leben und die körperliche Unversehrtheit der und des Einzelnen in der Bevölkerung. Die willentliche Inkaufnahme irreversibler Schäden verletzt nicht nur das Minimierungsgebot (§8 Strahlenschutzgesetz) sondern auch Grundrechte.

Die Bevölkerung finanziert somit die kostengünstige Beseitigung von strahlendem AKW-Abrissmaterial mit ihrer Gesundheit.

Es fehlt die ethische Grundlage, die die durch die Freigabe verursachte unberechenbare, unkontrollierbare, unwiderrufliche und zudem vermeidbare Gefährdung der körperlichen Unversehrtheit der oder des Einzelnen rechtfertigen könnte.

Es gilt, Gesundheitsrisiken zu reduzieren, statt neue zu schaffen!

  1. Lagerung im entkernten AKW-Gebäude:

    Hoch-, mittel- und schwachradioaktive Komponenten werden entfernt. Die Gebäude werden stehengelassen. Beim Abbau der Atomanlage angefallene gering radioaktive Abfälle werden konditioniert und in korrosionsbeständige Behälter verpackt. Die Gebäude werden, mit Ausnahme eines Zugangs zur Begehung, nach außen isoliert und atomrechtlich überwacht.

  2. Vollständiger Abbau mit Lagerbunker:

    Vollständiger Rückbau des Atomkraftwerkes. Alle abgebauten und beim Abbau anfallenden gering radioaktiven Materialien werden abfalltechnisch konditioniert und in korrosionsbeständige Behälter verpackt. An geeigneter Stelle wird ein robustes Bauwerk (Bunker) neu errichtet. Nach Einlagerung der Abfallgebinde wird das Gebäude hermetisch verschlossen und atomrechtlich überwacht

Unter dem Motto: Bleibt, wo ihr seid! verfolgt auch unsere Bürgerinitiative „Büttelborn21” das Konzept des Verbleibs der schwach strahlenden radioaktiven Abfälle in einem Zwischenlager am AKW-Standort und letztendlich in einer sicheren Deponie am gleichen AKW-Standort.

Mit freundlichen Grüßen,
Für das BI-Sprecherteam,
Armin Hanus

 

16.05.2021

Liebe Mitglieder, Freunde und Unterstützer unserer Bürgerinitiative,

unsere Aktivitäten zur Verhinderung der Ablagerung von Atommüll aus dem AKW Biblis auf der Deponie in Büttelborn zeigen erste Anfangserfolge. Es ist aber noch ein weiter Weg zu gehen, da sich diese Aufgabe über Monate oder gar Jahre hinziehen kann.

Wie bekannt, haben die verschiedenen Gremien der Gemeinde bereits vor Jahren beschlossen, keine Abfälle aus AKWs in Büttelborn zu akzeptieren. Ebenso unterstützt der Vorstand und die Geschäftsführung der Riedwerke/AWS die Position der Gemeinde und unserer Bürgerinitiative. Der Beschluß des Aufsichtsrats (jetzt Verwaltungsrat) der Riedwerke aus dem Jahr 2016, keine Abfälle aus atomrechtlichen Anlagen in der Deponie Büttelborn einzulagern, wurde bei dem jüngsten „Runden Tisch” mit Vertretern des Vorstandes und der Geschäftsführung der Riedwerke/AWS, der Gemeinde Büttelborn und aller Fraktionen der Gemeindevertretung, sowie Vertretern unserer Bürgerinitiative und des NABU, bestätigt. Somit ist dieser Punkt unserer Forderungen, die Fortführung des „Runden Tisches”, erfolgreich eingeleitet. Danke an alle Beteiligten.

Darüber hinaus stehen wir in gutem Dialog mit allen Fraktionsvorsitzenden der im Büttelborner „Gemeindeparlament” vertretenen Parteien, um uns gegenseitig zu informieren und zu unterstützen.

Mittlerweile wurde Jörg Lowin, einer unserer BI-Sprecher, von der Büttelborner Gemeindevertretung als künftiges Mitglied des Verwaltungsrats der Riedwerke gewählt. Diese Wahl wird - aller Voraussicht nach - in der Verbandsversammlung der Riedwerke am 01.06.2021 bestätigt werden. Somit ist die Gemeinde Büttelborn mit einem anerkannten Fachmann im Bereich des Umweltschutzes und Sicherheit in diesem Gremium vertreten.

Nachdem sich der Kreistag konstituiert hat und die Ausschussarbeit beginnt, werden wir auch auf dieser Ebene Kontakte herstellen, um auf der Kreisebene weitere Unterstützung zu finden. Erste Termine sind hier bereits geplant.

Auf der Landesebene gab es bereits das erste Gespräch. Zum Auftakt hatten wir einen Termin bei Ines Claus, der Fraktionsvorsitzenden der CDU im hessischen Landtag. Der Termin mit Vertretern der LINKEN ist für den 31.05. geplant. Termine bei der SPD und den GRÜNEN sind angefragt, hier warten wir noch auf Bestätigung.

Das Grossplakat vor dem Büttelborner Rathaus

Unsere Informationskampagne war bisher erfolgreich. Die Aktionen mit Bannern, Großplakaten an Werbewänden, Plakaten für den privaten Bereich, Autoaufklebern und dem mit BI-Bannern ausgerüsteten Unimog führten zu einigen Pressemeldungen sowie zu Beiträgen beim Hessischen Rundfunk. Wir werden diese Kampagne in den nächsten Wochen mit weiteren Aktionen fortsetzen.

Unimog mit dem neuen Banner

Hierbei brauchen wir Ihre weitere Unterstützung. Bisher sind bei uns erste Spenden eingegangen. Wir bedanken uns recht herzlich bei bisherigen Spendern! Die bisher eingegangenen Spenden decken ca. 30% unserer bisherigen Ausgaben für dieses Projekt ab. Die restlichen 70 % der Kosten dieser Aktionen haben wir durch finanzielle Reserven abdecken können. Wir würden uns freuen, wenn wir durch weitere Spenden diesen Posten wieder ausgleichen könnten.

Unser Spendenkonto bei der Kreissparkasse Groß-Gerau lautet: DE66 5085 2553 0116 6695 99

Für Ihre Unterstützung bedanken wir uns im voraus.

Mit freundlichen Grüßen,
Für das BI-Sprecherteam,
Armin Hanus, Bernd Petri & Jörg Lowin

 

19.04.2021

Unsere neuen Banner "Nein zu Atommüll in Büttelborn" sind da

Um die neuen Banner bekannt zu machen und mehr Bilder für Presse und Social Media bereitzuhalten, haben wir einen spontanen Fototermin vor dem AKW Biblis organisiert.

BI Sprecherteam: Armin Hanus / Bernd Petri / Jörg Lowin

Zusammen mit Vertretern aller in unserer Büttelborner Gemeindevertretung politisch aktiven Parteien entstanden sehr eindrucksvolle Bilder, von denen wir hier eine kleine Auswahl vorstellen.

Horst Twardawa GLB / Jens Hahn CDU / Sascha Kreim SPD
Peter Best GLB / Andreas Hofmann SPD / Harald Lutz LINKE

Kurzum: Parteiübergreifend zeigen wir, dass alle dasselbe wollen: Kein Atommüll in Büttelborn

Horst Twardawa / Sascha Kreim / Armin Hanus / Harald Lutz / Jens Hahn

Weitere Bilder finden Sie unter Fotos ➜ Nein zu Atommüll in Büttelborn.

Mit freundlichen Grüßen,
Für das BI-Sprecherteam,
Armin Hanus

 

12.04.2021

Liebe Mitglieder, Freunde und Unterstützer unserer Bürgerinitiative,

wer will ein (oder zwei oder drei) BI-Poster aufhängen? Es gibt vier Motive jeweils in den Größen A4, A3 und A2!

Jetzt gilt es, diese möglichst überall in Büttelborn und Umgebung „sichtbar” zu machen und damit die gesamte Bevölkerung aufmerksam zu machen - denn das Atommüll-Thema betrifft nicht nur unsere Gesundheit, sondern auch die der nachfolgender Generationen!

Motiv 1 Motiv 2 Motiv 3 Motiv 4

Wenn Du/Sie eins davon bei dir Zuhause sichtbar ins Fenster oder im Geschäft ins Schaufenster hängen möchtest, dann bekommst Du/Sie von uns entweder geliefert oder holst sie bei uns ab.

So oder so einfach eine kurze Email an ah@buettelborn21.de oder ein Anruf unter 0171-8504250. Bitte Motiv(e) und Größe(n) angeben.

Mit freundlichen Grüßen,
Für das BI-Sprecherteam,
Armin Hanus

 

06.04.2021

Nein zu Atommüll in Büttelborn

Liebe Mitglieder, Freunde und Unterstützer unserer Bürgerinitiative,

was den Büttelborner Bürgern in den 80er Jahren als Kreishausmülldeponie verkauft wurde, soll sich nach den Vorstellungen des „Grünen” Umweltministeriums / Hessen zu einer Lagerstätte von schwach strahlenden Abfällen aus dem Rückbau des Atomkraftwerks Biblis entwickeln.

Hierbei fallen erhebliche Mengen Abfälle an. Wenn bei diesen Materialien bestimmte Grenzwerte unterschritten werden, dann gelten diese Stoffe und Gegenstände rechtlich als nicht radioaktiv, auch wenn mit entsprechenden Messgeräten noch Radioaktivität nachzuweisen ist. Dann sind diese Materialien entweder „uneingeschränkt” freigegeben oder es kann eine „eingeschränkte” Freigabe zur Ablagerung erfolgen.

Laut Auskunft des Regierungspräsidiums Darmstadt (RP-DA) aus dem Jahr 2015 gibt es für die Büttelborner Deponie keine rechtlich bekannten Gründe, die einer Annahme von Abfällen nach uneingeschränkter oder eingeschränkter Freigabe bei Einhaltung der Schutzziele von 10 bzw. 1000 µSv pro Jahr und Grenzwerte entgegenstehen. Das gilt für beide Büttelborner Deponieteile (Riedwerke und SAVAG).

Die verschiedenen Gremien der Gemeinde haben bereits vor Jahren beschlossen, keine Abfälle aus dem AKW Biblis in Büttelborn zu akzeptieren. Der Vorstand der Riedwerke unterstützt die Position der Gemeinde und unserer Bürgerinitiative. Im Aufsichtsrat (jetzt Verwaltungsrat) der Riedwerke wurde bereits im Jahr 2016 die Entscheidung getroffen, keine Abfälle aus atomrechtlichen Anlagen in der Deponie Büttelborn einzulagern.

Warum die BI „Büttelborn21” grundsätzlich gegen eine Annahme von jeglichen Abfällen von AKWs ist, liegt an der Festlegung und Bewertung der Grenzwerte. Dies hat der BUND in seiner Einwendung zur Stilllegung und Abbaus des AKW Biblis näher erklärt.

Es geht in der Einwendung unter anderem um die sog. schwach radioaktiven Stoffe, also freigemessene Abfälle von AKWs, die als „uneingeschränkte Abfälle” (Stichwort 10uS) quasi „überall” landen dürfen (z.B. Strassenbau, Auffüllungen, Bauschuttdeponie, etc.) und insbesondere die „eingeschränkten Abfälle” (Stichwort 10-1000uS).

Der BUND übt in seiner Einwendung grundsätzliche Kritik am Konzept der Freigabe schwach radioaktiver Stoffe (Punkt 2.7 der Einwendung zum Biblis Abriss)

  • Hier wird dargelegt, dass das Strahlenrisiko um Faktor 10 unterschätzt wird (Punkt 2.7.1)
  • Der Dosiseffektivfaktor wurde unbegründet um Faktor 2 gesenkt (Punkt 7.1.2)
  • Die Abfallmenge wurde im Zeitraum der Abrisse von AKWs um Faktor 5 unterschätzt (Punkt7.1.3)
  • Durch Rundungen nach unten wurden die Berechnungen um Faktor 3 bis 5 geschönt (Punkt 7.1.4)
  • Die Freimessung erfasst nur einen Teil der Radionuklide (Punkt 7.1.7)
  • In der Summe aller Effekte rechnet der BUND mit einem um Faktor 1000 höheren Todesrisiko durch Krebs (Punkt 7.1.8)

Das bedeutet: Von 100 Mio Menschen können, bedingt durch das höhere Strahlenrisiko, bis zu 10.000 Menschen an Krebs (statt 10) mit den heute gültigen Grenzwerten sterben.

Es wird von RWE ein Konzept der Freigabe von schwach radioaktiv belasteten Materialien verfolgt, bei dem große Mengen mit hoher Gesamtaktivität in die Umwelt und Stoffkreisläufe über Deponien, Verbrennungsanlagen, Metallschmelzen, Bauschutt usw. verteilt wird, bei dem die Bevölkerung und Arbeiter in diesen Anlagen breit und unkontrolliert schwach radioaktiver Belastung ausgesetzt werden. Die Prüfung der Begründung dieses Konzepts durch den BUND Hessen zeigt, dass sowohl Risikofaktoren, Dosisfaktoren, Transferfaktoren, Mengengerüste und Messmethoden jeweils die Risiken um das 2-10-fache und insgesamt um das 1000fache unterschätzen. Diese flächendeckende Strahlenbelastung der Bevölkerung durch als „nicht radioaktiv” deklarierte und nicht gekennzeichnete Stoffe ist auf keinen Fall zu akzeptieren. Sie widerspricht aus unserer Sicht den Prinzipien des Strahlenschutzes zur Minimierung der Dosisbelastung und wurde von RWE explizit auch mit wirtschaftlichen Erwägungen begründet.

Es geht der BI „Büttelborn21” um die garantierte Sicherheit der Bürger im Umkreis von Büttelborn und im Kreis Groß-Gerau!

Deshalb fordern wir von dem hessischen Umweltministerium, welches von den „Grünen” geführt wird, die NULL-Risiko-Variante: Keinerlei Transporte von Abfällen aus AKW-Rückbauten nach Büttelborn!

Hierzu haben wir folgendes formuliert (ein entsprechender Aktionsplan ist bereits in Arbeit):


Das Ziel der Bürgerinitiative „Büttelborn21”:

Verhinderung der Einlagerung von radioaktiven Abfällen auf der Deponie Büttelborn.

Aus Gründen des Gesundheits- und Umweltschutzes halten wir es für unverantwortlich, radioaktive Abfälle - auch sog. „Freigemessene Abfälle” - mit einer geringen Radioaktivität über die konventionelle Abfallwirtschaft zu entsorgen. Wir fordern einen anderen Weg zur Entsorgung von Abfällen aus dem AKW-Rückbau. Die Deponierung auf jeglichen Deponien der Klasse 1 und 2 lehnen wir grundsätzlich und entschieden ab. Die Forderungen der Bürgerinitiative „Büttelborn21” an die beteiligten Akteure

Verantwortliche Politiker, sowie zuständige Ministerien und Behörden des Landes und des Bundes

  • Einbringung von Gesetzesinitiativen zur Verbesserung des Strahlenschutzes im Zuge des AKW-Rückbaus:
    • Schaffung der Kategorie „sehr schwach radioaktive Abfälle”
    • unabhängige Neubewertung des § 29 der Strahlenschutzverordnung unter Einbeziehung kritischer Stimmen ( z.B. BUND) mit dem Ziel der Abschaffung der „Freigaberegelung”
  • unabhängige Neubewertung des sogenannten „10-Mikrosievert-Konzepts”
  • unabhängige Prüfung verschiedener alternativer Lagerungsoptionen für jedes der betreffenden AKWs, dazu zählt z.B. die Lagerung im entkernten AKW-Gebäude, die Schaffung von Lagerbunkern auf dem AKW-Gelände, deponieähnliche Lagerungsmöglichkeiten am AKW-Standort (z.B. im bisherigen Bereich der Kühltürme oder - bei Ausschluss der vorgenannten Alternativen - die Errichtung oder Nutzung eines sicheren Mono-Lagers an einem qualifizierten Standort, wie z.B. dem ehemaligen Kalibergwerk, Salzstock Herfa-Neurode
  • sofortiger Stopp der Rückbaugenehmigungsverfahren und Aussetzung der bereits erteilten Genehmigungen für das AKW Biblis
  • Stopp der Aktivitäen des RP-DA zur möglichen Einlagerung von jeglichem Material aus dem AKW Biblis in die Deponie in Büttelborn
  • Verzicht auf die aktuell gesetzlich mögliche ministerielle Anweisung zum Einbau von AKW-Abfällen in die Deponie in Büttelborn
  • Volle Transparenz in der Vorgehensweise, Bürgerbeteiligungsmöglichkeiten, sowie ehrlicher Dialog

Bürgermeister, Gemeinde- und Kreisvertreter

  • Fortgesetzter Schutz der Gesundheit und Vertretung der Interessen der Bevölkerung der Gemeinde Büttelborn und des Kreises Groß-Gerau
  • Fortgesetzte Verteidigung des Standortes Büttelborn im Hinblick auf: Umwelt, Landwirtschaft und materielle Werte der Bürger
  • Fortgesetzte Verweigerung der Einlagerung von jeglichen AKW-Abfällen durch die Aufsichtsgremien des Kreises
  • Untersagung des Transports zur Einlagerung von radioaktiven Abfällen innerhalb des Kreis- und Gemeindegebietes
  • Einberufung des Kreisbeirats für Umwelt und Abfallwirtschaft
  • Die weitere Unterstützung der Bürgerinitiative „Büttelborn21” zur Verhinderung von jeglichem Atommüll in Büttelborn

Deponiebetreiber

  • Die weitere Verweigerung der Unterzeichnung jedweder „Entsorgungsvereinbarungen” zur Einlagerung von AKW-Abfällen
  • Fortführung des „Runden Tisches” mit der Gemeinde Büttelborn, der BI „Büttelborn21” und dem NABU

 

31.03.2021

Büttelborn wehrt sich gegen Atommüll aus Biblis

In einer spontanen Aktion haben sich Mitglieder, Freunde und Unterstützer der BI vor der Büttelborner Deponie getroffen um ihre Bereitschaft zur Verteidigung der Deponie gegen unerwünschte Abbruchabfälle von dem AKW Biblis zu demonstrieren.

Uns ist es wichtig zu betonen, dass sich unsere Aktion sich nicht gegen unsere Kommunalpolitiker und auch nicht gegen den Deponiebetreiber (AWS / Riedwerke) gerichtet hat. Diese sind auf unserer Seite und es gibt auch eindeutige Beschlüsse gegen die Ablagerung von Materialien aus atomrechtlichen Anlagen auf der Deponie Büttelborn.

Unsere Aktionen richten sich in erster Linie gegen das Hessische Umweltministerium und das RP-DA, beide unter Führung von „Bündnis90/Die Grünen”, deren aktuelles Handeln den Weg zur Einlagerung von Atommüll auf ortsnahen Deponien im Umkreis des AKW Biblis, also auch nach Büttelborn, ebnen soll.

Folgende Beiträge kamen zu unserem Protest bereits in der Hessenschau:
Bürgen protestieren gegen die Annahme von Biblis-Abfällen (23.3.21 - Audio 34s)
Büttelborner wehren sich gegen schwach radioaktive Abfälle (24.3.21)

Auch das ECHO hat in folgenden Artikeln ausführlich berichtet:
Büttelborn will keinen AKW-Abfall aus Biblis (22.3.21)
Wohin mit den Abfällen des Atomkraftwerks Biblis? (23.3.21)
Widerstand gegen AKW-Abriss-Abfall in Büttelborn (24.3.21)

Für das Sprecherteam der BI „Büttelborn21”,
Armin Hanus

 

22.03.2021

Eilmitteilung: Abfälle aus dem Rückbau von AKWs nach Büttelborn?

Liebe Freunde und Unterstützer des BI-Teams „Büttelborn21”,

aus gut informierten Quellen ist uns am Wochenende bekannt geworden, dass sich der Umweltausschuss des Landes Hessen mit dem Thema der Entsorgung der anfallenden Abfälle aus den Abbrucharbeiten des AKWs Biblis beschäftigt, um diese auf „ortsnahen Deponien” in Hessen zu entsorgen. In einem 2-seitigen Dokument, in typisch weichgespülter „Politikersprache”, ist der vollständige Text hier zu lesen.

Da das Umweltministerium von einer grünen Ministerin geleitet wird, ist davon auszugehen, dass dieser Antrag von dort initiiert wurde. Wenn dem Antrag zugestimmt wird, kann das für Büttelborn negative Konsequenzen haben, da die Büttelborner Deponie in der Nähe des AKW Biblis liegt. In Zusammenarbeit mit der Gemeinde- und Kreispolitik haben wir vor genau 5 Jahren erreicht, dass ein Beschluss der Riedwerke Gremien gefasst wurde, dass auf der Büttelborner Deponie kein Abfall aus AKWs angenommen wird. Dies soll wohl nun von der Landesregierung ausgehebelt werden!

Dagegen gilt es sich zu wehren. Wir werden als Bürgerinitiative versuchen, mit allen Beteiligten auf der Gemeinde- und Kreisebene die Umsetzung des Antrags der Landesregierung zu verhindern. Um das zu erreichen, werden wir ein „Abwehrprogramm” erstellen müssen. Die genauen Details hierfür müssen wir noch erarbeiten. Auf jeden Fall werden wir wieder auf die Mithilfe der Bürger der Gemeinde und des Kreises angewiesen sein.

Aus unserer Sicht sollte das Abbruchmaterial auf dem Gelände des AKWs in „geschredderter” Form, z.B. im angeböschten inneren Sockelbereich der Kühltürme verbleiben. Hierbei fallen keine Transporte ausserhalb des AKW Geländes statt und die Kosten hierfür betragen quasi null.

Mit freundlichen Grüßen,
Das Sprecherteam der BI „Büttelborn21”,
Armin Hanus, Bernd Petri, Jörg Lowin

 

05.11.2019

Einladung zum Jahrestreffen 2019 der BI „Büttelborn21”

Liebe Mitglieder, Interessierte und Unterstützer der Bürgerinitiative „Büttelborn21”,

wir laden Sie herzlich zu unserem Jahrestreffen am Donnerstag, den 21. November 2019, um 19:00 Uhr ein. Die Veranstaltung findet im Volkshaus Büttelborn (Hochzeitssaal) statt.

Als Gäste haben wir unseren Bürgermeister Marcus Merkel, die Geschäftsführung der AWS/Riedwerke und die Geschäftsführung des AWB/Asphaltmischwerks eingeladen.

Auf der Tagesordnung stehen folgende Kurzberichte:

  • Unsere Arbeit im vergangenen Jahr (Armin Hanus)
  • Erweiterung des Deponieumfeldes und Erhöhung der Deponiekapazität (Herr Metzger/AWS)
  • Die neue Asphaltmischanlage in Büttelborn (Herr Scharfenberg/AWB)
  • Natur- und Umweltschutz im heutigen und künftigen Deponiebereich (Bernd Petri)
  • Aspekte der Nutzung von Bioabfällen zur Energieerzeugung (Jörg Lowin)
  • Ergebnis Flugroutenänderung AMTIX-kurz und Bedeutung für Büttelborn (Reiner Koglbauer)
  • Weiteres Zusammenwirken der Gemeinde mit unserer BI (Marcus Merkel)
  • Fragen und Antworten zu den Themengebieten

Unsere Zeitvorstellung für den "formellen" Teil: ca. 90 Minuten. Anschließend: Geselliges Beisammensein

Zu unserer Veranstaltung können Sie gerne interessierte Gäste mitbringen.

Mit freundlichen Grüßen,
Für das Sprecherteam der BI „Büttelborn21”,
Armin Hanus

 

03.11.2017

„Büttelborn21” lädt zur öffentlichen Jahresversammlung 2017 ein

Die Bürgerinitiative „Büttelborn21” lädt die Bürgerinnen und Bürger aller 3 Ortsteile der Gemeinde zur öffentlichen Jahresversammlung der Bürgerinitiative am Donnerstag, den 9. November 2017 , um 19:30 Uhr, in den Hochzeitssaal im Volkshaus Büttelborn ein.

Als Gastredner haben wir den Bürgermeister von Büttelborn, Andreas Rotzinger, sowie Herrn Stefan Metzger, Geschäftsführer des Abfallwirtschaftszentrums Büttelborn (AWS) und Dirk Treber, Vorsitzender der Interessengemeinschaft gegen Fluglärm (IGF), gewinnen können.

Folgende Themen sind auf der Tagesordnung:

  • Rückblick über die Arbeit der BI in der vergangenen Periode (Armin Hanus)
  • Es gilt auch in der Zukunft: Keine gefährlichen Abfälle nach Büttelborn (Armin Hanus)
  • Oberflächenabdichtung, Renaturierung und Naturschutz auf dem Deponiegelände (Stefan Metzger)
  • Natur- und Umweltschutz in Büttelborn (Bernd Petri)
  • Warum Braunkohlestab als Energieträger beim Betrieb einer Asphaltmischanlage nicht akzeptabel ist und warum eine kontinuierliche Messung des Abgasstroms wichtig ist (Jörg Lowin)
  • Zusammenwirken der Gemeinde mit „Büttelborn21” und Bürgerbeteiligung in Büttelborn (Andreas Rotzinger)
  • Lärmbelastungen in Büttelborn (Armin Hanus)
  • Laute Flachstarts der Lufthansa im Vergleich zu weniger lauten Steilstarts anderer Airlines (Reiner Koglbauer)
  • Arbeit der Interessengemeinschaft gegen Fluglärm (Dirk Treber)

Die Bürgerinnen und Bürger von Büttelborn haben auf dieser Veranstaltung die Möglichkeit, sich in die Diskussion zu den Themen einzubringen. Gemeinsam soll überlegt werden, welche Prioritäten für die weitere Arbeit gesetzt werden sollen und wie wir unsere Interessen am besten vertreten.

Mit freundlichen Grüßen,
Für das Sprecherteam der BI „Büttelborn21”,
Armin Hanus

 

28.04.2016

Position von „Büttelborn21” zu Abfällen aus Rückbauten von Atomkraftwerken

Liebe Mitglieder, Freunde und Unterstützer unserer Bürgerinitiative,

was den Büttelborner Bürgern in den 80er Jahren als Kreishausmülldeponie verkauft wurde, könnte sich in den nächsten Jahren zu einer Lagerstätte von schwach strahlenden Abfällen aus dem Rückbau von Atomkraftwerken entwickeln.

Neben dem AKW Biblis werden in den nächsten Jahren in der Bundesrepublik weitere AKWs stillgelegt und abgebaut. Hierbei fallen erhebliche Mengen Abfälle an. Wenn bei diesen Materialien bestimmte Grenzwerte unterschritten werden, dann gelten diese Stoffe und Gegenstände rechtlich als nicht radioaktiv, auch wenn mit entsprechenden Messgeräten noch Radioaktivität nachzuweisen ist. Dann sind diese Materialien entweder „uneingeschränkt” freigegeben oder es kann eine „eingeschränkte” Freigabe zur Ablagerung erfolgen.

Laut Auskunft des Regierungspräsidiums Darmstadt (RP-DA) gibt es für die Büttelborner Deponie keine rechtlich bekannten Gründe, die einer Annahme von Abfällen nach uneingeschränkter oder eingeschränkter Freigabe bei Einhaltung der Schutzziele von 10 bzw. 1000 µSv pro Jahr und Grenzwerte entgegenstehen. Das gilt für beide Büttelborner Deponieteile (Riedwerke und SAVAG).

Die verschiedenen Gremien der Gemeinde haben bereits beschlossen, keine Abfälle aus dem AKW Biblis in Büttelborn zu akzeptieren. Dies ist jedoch als politisches Statement zu verstehen, da die zuständige Landesbehörde das RP-DA ist. Dieser Sachverhalt ist auch dem Vorstand und Aufsichtsrat der Riedwerke bekannt. Der Vorstand unterstützt die Position der Gemeinde, und im Aufsichtsrat der Riedwerke wird eine Entscheidung hierzu in einer der nächsten Sitzungen fallen.

Warum die BI „Büttelborn21” grundsätzlich gegen eine Annahme von jeglichen Abfällen von AKWs ist, liegt an der Festlegung und Bewertung der Grenzwerte. Dies hat der BUND in seiner Einwendung zur Stilllegung und Abbau des AKW Biblis näher erklärt.

Es geht in der Einwendung unter anderem um die sog. schwach radioaktiven Stoffe, also freigemessene Abfälle von AKWs die als „uneingeschränkte Abfälle” (Stichwort 10uS) quasi „überall” landen dürfen (z.B. Strassenbau, Auffüllungen, Bauschuttdeponie, etc.) und insbesondere die „eingeschränkten Abfälle” (Stichwort 10-1000uS).

Der BUND übt in seiner Einwendung grundsätzliche Kritik am Konzept der Freigabe schwach radioaktiver Stoffe (Punkt 2.7 der Einwendung zum Biblis Abriss)

  • Hier wird dargelegt, dass das Strahlenrisiko um Faktor 10 unterschätzt wird (Punkt 2.7.1).
  • Der Dosiseffektivfaktor wurde unbegründet um Faktor 2 gesenkt (Punkt 7.1.2)
  • Die Abfallmenge wurde im Zeitraum der Abrisse von AKWs um Faktor 5 unterschätzt (Punkt7.1.3)
  • Durch Rundungen nach unten wurden die Berechnungen um Faktor 3 bis 5 geschönt (Punkt 7.1.4)
  • Die Freimessung erfasst nur einen Teil der Radionuklide (Punkt 7.1.7)
  • In der Summe aller Effekte rechnet der BUND mit einem um Faktor 1000 höheren Todesrisiko durch Krebs (Punkt 7.1.8)

Das bedeutet: Von 100 Mio Menschen können, bedingt durch das höhere Strahlenrisiko, bis zu 10.000 Menschen an Krebs (statt 10) mit den heute gültigen Grenzwerten sterben.

Es wird also von RWE ein Konzept der Freigabe von schwach radioaktiv belasteten Materialien verfolgt, bei dem große Mengen mit hoher Gesamtaktivität in die Umwelt und Stoffkreisläufe über Deponien, Verbrennungsanlagen, Metallschmelzen, Bauschutt usw. verteilt wird, bei dem die Bevölkerung und Arbeiter in diesen Anlagen breit und unkontrolliert schwach radioaktiver Belastung ausgesetzt werden. Die Prüfung der Begründung dieses Konzepts durch den BUND Hessen zeigt, dass sowohl Risikofaktoren, Dosisfaktoren, Transferfaktoren, Mengengerüste und Messmethoden jeweils die Risiken um das 2-10-fache und insgesamt um das 1000fache unterschätzen. Diese flächendeckende Strahlenbelastung der Bevölkerung durch als „nicht radioaktiv” deklarierte und nicht gekennzeichnete Stoffe ist nicht zu akzeptieren. Sie widerspricht aus unserer Sicht den Prinzipien des Strahlenschutzes zur Minimierung der Dosisbelastung und wurde von RWE explizit auch mit wirtschaftlichen Erwägungen begründet.

In Briefen des Regierungspräsidiums DA an die Riedwerke/AWS und die Gemeinde Büttelborn wird die Forderung „keine Abfälle von Kernkraftwerken” bzw. „Abfälle mit radioaktiver Belastung” beantwortet. Das RP hält sich bei seiner Stellungnahme ausschließlich an die geltenden Grenzwerte und empfiehlt „als einzig praktikable Möglichkeit die Annahme von Abfällen aus der eingeschränkten Freigabe auszuschließen”.

Dies ist für aus unserer Sicht jedoch nur ein Teilschritt in die richtige Richtung.

Es geht der BI „Büttelborn21” um die garantierte Sicherheit der Büttelborner Bürger! Deshalb fordern wir die NULL-Risiko Variante: Keinerlei Abfälle aus AKW Rückbauten nach Büttelborn.

Mit freundlichen Grüßen,
Für das Team der Bürgerinitiative „Büttelborn21”,
Armin Hanus

 

13.02.2016

Flachstarts und Fluglärm:
Bericht vom Besuch beim Umwelthaus in Kelsterbach am 3. Februar 2016

Liebe Mitglieder, Freunde und Unterstützer unserer Bürgerinitiative,

auf unsere Anregung hin hat Bürgermeister Rotzinger einen Besuch beim Umwelthaus in Kelsterbach organisiert. Neben dem Bürgermeister nahmen aus Büttelborn Frau Wienke Plate (Fachdienstleiterin Umwelt und Energie), Frau Susanne Overdiek (stellvertretende Fraktionsvorsitzende CDU und Mitglied im Umweltausschuss), Herr Frieder Engel (Fraktionsvorsitzender Grüne Liste), Herr Reiner Kogelbauer (Fluglärmexperte Büttelborn21) und Armin Hanus (Büttelborn21) teil.
Unser Gesprächspartner war der Geschäftsführer des Umwelthauses Günter Lanz.

Das Hauptthema war die Fluglärmsituation in Büttelborn, insbesondere die Erhöhung des Fluglärms durch Flachstarts. Reiner Koglbauer hat dies durch seine Auswertungen der Daten der neuen Meßstelle 302 in Klein-Gerau nachgewiesen. Mittlerweile liegen dem Umwelthaus genügend Daten vor, um eine DIN-konforme Auswertung der Lärmentwicklung von den besonders lauten Großraumflugzeugen vorzunehmen. Wir erwarten eine Bestätigung der von uns festgestellten Unterschiede zwischen Flachstarts und Steilstarts. Die Ergebnisse der Auswertung sollen Anfang März vorliegen. Danach sollen die Ergebnisse in verschiedenen Gremien (z.B. Fluglärmkommission, FFR AG Aktiver Schallschutz) diskutiert werden.

Wir werden uns als BI zusätzlich auf den "politischen Weg" begeben und nochmals die Politiker aller Parteien aufsuchen und diese bitten, sich für unser Anliegen, die lauten Flachstarts einzustellen, einzusetzen.

Mit freundlichen Grüßen,
Für das Sprecherteam der BI „Büttelborn21”,
Armin Hanus

 

13.12.2015

Bericht von unserer Jahresversammlung am 26. November 2015

Liebe Mitglieder, Freunde und Unterstützer unserer Bürgerinitiative,

die Jahresversammlung unserer Bürger­initiative, am 26. 11. 2015, war gut besucht. Für die Möglichkeit, das Treffen im neuen Verwaltungsgebäude der AWS zu veranstalten, bedanken wir uns bei der Geschäftsführung der AWS.

Die Tagesordnung beinhaltete die Punkte:

  • Aktivitäten der BI in 2015
  • Fluglärm
  • Artenvielfalt
  • Abfälle aus Rückbau von Atomkraftwerken
  • Gestaltungs- / Nutzungsmöglichkeiten des Deponiegeländes in der Zukunft

Aktivitäten der Bürgerinitiative im vergangenen Jahr

  • Turnusmässige Teilnahme an den Fraktionssitzungen der im Büttelborner Gemeinde­parlament vertretenen Parteien
  • Besuch der Sitzungen des Umweltausschusses der Gemeinde und – bei Bedarf – auch auf Kreisebene
  • Aktive Teilnahme am Runden Tisch „Deponiegestaltung”
  • Aktive Teilnahme am Bürgerbeirat „Umwelt- und Abfallwirtschaft” auf Kreisebene
  • Treffen mit Kreistags-, Landtags-, und Bundestagsabgeordneten zu unseren Schwerpunkt­themen
  • Treffen mit der Fluglärmschutzbeauftragten des Landes Hessen
  • Kommunikation mit Staatsminister Tarek Al-Wazir zum Thema Flachstart
  • Unterstützung der Arbeit von Dirk Treber beim Thema Flachstart und Südumfliegung, insbesondere durch Reiner Koglbauer

Fluglärm

Dirk Treber, ein in vielen Gremien engagierter Kämpfer gegen den Fluglärm, berichtete über die Arbeit der Interessengemeinschaft zur Bekämpfung des Fluglärms Rhein-Main e.V. (IGF) und in der Fluglärmkommission, sowie in weiteren Gremien zur Bekämpfung der schädlichen Auswirkungen des Luftverkehrs.

Die Aktivitäten sind unter anderem auf der Webseite des BBI ausführlich dargestellt.

Dirk Treber unterstützt mit der IGF auch unsere Aktivitäten gegen das Flachstartverfahren der Lufthansa und gegen vermeidbaren Fluglärm.

Im Anschluß an den Vortag von Dirk Treber votierten die anwesenden Mitglieder einstimmig für den Beitritt von Büttelborn21 zur IGF.

Bernd Petri machte darauf aufmerksam, dass Büttelborn nicht nur durch Fluglärm belastet ist. Je nach Ortsteil und Lage stellt der Bahn- und Autobahnlärm ebenfalls ein erhebliches Problem für die Bürger dar. Der geplante Ausbau und die Anbindung der ICE- und Güterzugstrecken Frankfurt - Mannheim und Darmstadt – Mainz im Rahmen des europäischen Streckenausbaus (z.B. Rotterdam – Genua) könnte für die Gemeinde Büttelborn problematisch werden. Hier gilt es wachsam zu sein.

„Büttelborn – ein Hotspot der Artenvielfalt”

Anhand der Beispiele Deponie und Bruchwiesen machte Bernd Petri deutlich, welch seltene Arten in Büttelborn angesiedelt sind und welche Verantwortung wir für den Erhalt von Flora und Fauna in unserer Gemarkung haben. Er wünscht sich von den zuständigen Personen der Gemeinde­verwaltung mehr Engagement bei diesem wichtigen Thema.

„Abfälle aus Rückbauten von Atomkraftwerken”

In der Diskussion zu diesem Thema erklärten Armin Hanus und Jörg Lowin anhand von Beispielen die Grenzwerte von möglichen Gefahrenquellen. Da das Thema extrem komplex ist und diesen Bericht überfrachten würde, verweisen wir auf die Webseite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS). Dort finden sich viele Informationen zur Stilllegung und Rückbau von AKWs.

Wenn man all dem folgt, was uns die Industrie zum Thema Rückbau erzählt, müssten wir uns also keine Sorgen machen - oder eventuell doch?

Hier die bisher größten Irrtümer:

  • AKWs sind sicher
  • Gegenbeweise:
    • 2 Super GAUs Tschernobyl (1986) und Fukushima (2011)
    • Zahlreiche weitere Atomunfälle seit 1952 Chalk River, 1979 Three Mile Island um nur zwei weitere Beispiele zu nennen
    • Anordnung der Stilllegung aller AKWs in Deutschland
  • Die Lagerorte sind sicher
  • Gegenbeweis:
    • Schachtanlage des ehemaligen Salzbergwerks Asse.
      Eine grandiose Fehleinschätzung der Wissenschaftler und Versagen der Behörden führten zu einem Schaden von voraussichtlich 4 -6 Milliarden Euro, der nach Stand der Dinge vom Steuerzahler zu tragen ist.

Beide dieser Szenarien sind zum Glück auf Büttelborn so nicht übertragbar, für uns relevant ist aber die Frage, wer uns vor weiteren Fehleinschätzungen schützt.

Wer garantiert uns, dass die heute geltenden Grenzwerte in Zukunft noch als sicher gelten?
Deshalb fordern wir die NULL-Risiko Variante: Keine Abfälle aus AKW Rückbauten nach Büttelborn. Dieses Anliegen ist dem Deponiebetreiber und der Gemeinde in verschiedenen Gremien bekannt gemacht worden. Politisch wird unser Anliegen bisher unterstützt, jedoch fehlt bislang noch eine juristisch sichere Stellungnahme.

Gestaltungs- und Nutzungsmöglichkeiten des Deponiegeländes in der Zukunft

Anhand des neuen Deponiemodells informierte der Geschäftsführer der AWS, Stefan Metzger, über die Entwicklung der Deponie und die weiteren kurz-, mittel- und langfristigen Planungen.

Nach der Inbetriebnahme des neuen Wertstoffhofes hat der Rückbau des alten Wertstoffhofes und der Renaturierung des alten Anlieferbereiches begonnen. Bei diesem Projekt ist der „Runde Tisch Büttelborn” mit eingebunden. Ein Gestaltungsvorschlag der AWS für die Renaturierung liegt als Diskussionsgrundlage vor. Wir werden uns mit dem Thema in den kommenden Wochen befassen und unsere Ideen einbringen.

Bei den folgenden Betrachtungen ist zu bedenken, dass sich die Riedwerke- und SAVAG-Deponie bis zum Jahr 2030 im aktiven Betrieb befindet. Die SAVAG-Deponie wird dann relativ schnell abgedichtet und renaturiert werden. Die Riedwerke-Deponie hat jedoch eine Nachsorgephase von mindestens 30 Jahren und gilt bis ca. 2060 als „aktives technisches Bauwerk”.

Mit der ersten Phase der Oberflächenabdichtung wurde bereits begonnen. Der Abschluss dieses Teilabschnittes wird wegen Verzögerungen durch die ausführende Firma erst im Jahr 2016 erfolgen. Nach ca. 2 bis 3 Jahren könnte dieser Abschnitt teilweise für eine kontrollierte Nutzung durch die Bürger freigegeben werden. Zur Diskussion steht ein Weg zu einem Aussichtspunkt, der sich noch unterhalb der endgültigen Kuppe befinden wird und später eine Zwischenstation zur Kuppe werden kann.

Für die Riedwerke-Deponie stellen wir uns eine „sanfte” - weitestgehend naturnahe - Nutzung durch die Bürger vor. Die SAVAG-Deponie soll im Rahmen der technischen Möglichkeiten einer freien Sukzession von Flora und Fauna überlassen werden und die angrenzenden Waldgebiete frei verbinden. Gemeinsames Ziel für beide Deponien ist es, die Artenvielfalt zu fördern und eine möglichst ungestörte Entwicklung von Flora und Fauna zu ermöglichen.

Weiterhin erklärte Herr Metzger noch weitere Bau- und Entwicklungsmaßnahmen auf dem Gelände der Riedwerke. Die von Matthias Werner beim vorletzten Bürgerbeirat vorgeschlagenen Punkte zum Artenschutz sollen hierbei - wo immer möglich - berücksichtigt werden.

Wir wünschen Ihnen und Ihren Angehörigen ein frohes Weihnachtsfest und ein gutes, gesundes und friedvolles Jahr 2016!

Mit freundlichen Grüßen,
Für das Sprecherteam der BI „Büttelborn21”,
Armin Hanus

 

26.04.2015

Liebe Mitglieder, Interessierte und Unterstützer der Bürgerinitiative „Büttelborn 21”,

wie bekannt, hat die Lufthansa das Flachstartverfahren zum „Standardverfahren” für ihre Flotte bestimmt. Wir haben uns aus Lärmschutzgründen schon während des Probebetriebs gegen die dauerhafte Einführung dieses Verfahrens auf der Startbahn 18 (West) eingesetzt. Auf Initiative des Büttelborner Bürgermeisters wurde mittlerweile ein neuer Messpunkt (MP302) im Wohngebiet von Klein-Gerau installiert. Nun haben wir die ersten Daten dieses zusätzlichen Messpunktes vorliegen. Unsere vorläufige Auswertung belegt unsere Interpretation der Expertenstudie von Dr. Isermann (DLR): Flachstarts sind im Wohnbereich von Büttelborn lauter!

Leider ist die neue Messeinrichtung nach wenigen Tagen ausgefallen und muss vom Betreiber (UNH) instand gesetzt werden. Deshalb können wir bis voraussichtlich Mitte Mai keine weiteren Daten auswerten. Was wir bisher wissen, ist jedoch schon sehr aufschlussreich:

  • Ein Airbus A380 der Singapore Airlines, der das Steilstartverfahren anwendet, ist am neuen Messpunkt im Wohngebiet um 6 db leiser und ca. 300 Meter höher als ein Lufthansa A380, der das Flachstartverfahren praktiziert. Das ist ein sehr deutlicher Unterschied (das bedeutet, Lufthansa ca. doppelte Lautstärke).
  • Grossraumflugzeuge (z.B. Airbus A380 und Boeing 747) der Lufthansa erzeugen während der Passage der beiden Messpunkte in Klein-Gerau, am neuen Messpunkt im Wohngebiet, im Vergleich zum alten Messpunkt am Ortsrand um ca. 6db höhere Werte (das bedeutet, im Wohngebiet ca. doppelte Lautstärke).

Dies belegt unsere These, dass die Lufthansa bei ihrer Entscheidung die regionale Siedlungsstruktur im Nahbereich des Flugplatzes nicht beachtet hat und auch die ICAO-Empfehlung, nämlich Steilstart bei einer solchen Siedlungsstruktur im Nahbereich eines Verkehrsflughafens, nicht würdigt. Nachdem wir schon während des Versuchsbetriebs Bundes- und Landtagspolitiker (fast) aller Fraktionen auf dieses Problem in persönlichen Gesprächen aufmerksam gemacht haben, werden wir, nachdem wir weitere Daten gesammelt haben, eine zweite Gesprächsrunde starten. Dass der Weg für uns langwierig und steinig ist, zeigt uns die Reaktion des Hessischen Ministers für Wirtschaft, Energie und Verkehr, Tarek Al-Wazir. Einerseits erklärt er uns, dass er nicht zuständig ist und andererseits will er unseren Vorschlag, Steilstarts entsprechend der ICAO Empfehlung auf Bundesebene vorzuschreiben, nicht unterstützen. Das ist für uns nicht nur enttäuschend, sondern auch nicht nachvollziehbar.

Das ECHO hat hierüber in der Samstags Ausgabe vom 25.04.2015 berichtet. Wir geben an dieser Stelle jedoch nicht auf. Als nächsten Schritt werden wir uns - in Zusammenarbeit mit dem Büttelborner Bürgermeister - an den Vorsitzenden der Fluglärmkommission, Thomas Jühe und an die Fluglärmschutzbeauftragte des Landes Hessen, Regine Barth wenden, um die Sache mit Hilfe der neuen Erkenntnisse neu aufzurollen.

Mit freundlichen Grüßen,
Für das Sprecherteam der BI „Büttelborn21”,
Armin Hanus

 

22.02.2015

Liebe Mitglieder, Interessierte und Unterstützer der Bürgerinitiative „Büttelborn 21”,

heute wollen wir Sie über unsere laufenden Aktivitäten im Bereich der Büttelborner Deponie und über unsere Aktivitäten im Bürgerbeirat Umwelt/Abfallwirtschaft des Kreises informieren. Wie bekannt, wurden die Arbeiten zur Oberflächenabdichtung der Riedwerke Deponie aufgenommen. Dieses Projekt steht in Zusammenhang mit der späteren Nutzung der Deponie als landschaftlich gut angepasstes und in weiten Bereichen möglichst naturbelassenes Gelände, mit einer noch näher zu definierenden Nutzung durch die Bürger. Dies wird im Rahmen eines „Runden Tisches” in Zusammenarbeit mit dem Bürgermeister, Vertretern aller politischen Fraktionen, der Riedwerke, dem NABU und unserer Bürgerinitiative erarbeitet. Ich denke, dass wir auf einem guten Weg sind, eine ausgewogene Lösung für die Zukunft zu definieren.

Bis jedoch die Planung in die Realität umgesetzt werden kann, ist es noch weiter Weg. Dies liegt einerseits an der bereits genehmigten Laufzeit der sogenannten „SAVAG” Deponie bis 2030, sowie an der beantragten Laufzeitverlängerung der „Riedwerke” Deponie für den gleichen Zeitraum. Hinzu kommt dann noch die jeweilige Nachsorgephase. Im Falle der Riedwerke Deponie sind das minimal 30 Jahre. Die SAVAG Deponie wird, bedingt durch die dort eingebauten Materialien, eine relativ kurze Nachsorgephase haben. Deshalb muss der gemeinsame „Deponiekörper” beider Deponien bei der langfristigen Planung des Landschaftsbildes und der weiteren Ausgestaltung als Einheit gesehen werden.

Das Thema „Laufzeitverlängerung” wurde von den Riedwerken schon in der Sitzung des Umwelt- und Bürgerbeirats am 18. September 2014 von den Vertretern der Riedwerke kurz vorgestellt. In der Diskussion bestand größtenteils Einigkeit darüber, dass die vorhandene Deponie komplett verfüllt werden sollte. Die Vertreter von „Büttelborn21” sind der Auffassung, dass der Antrag auf Weiterbetrieb der Deponie bis 2030 mit den Zielen von „Büttelborn 21” - keine gefährlichen Abfälle, Artenschutz, Landschaftsbild - vereinbar ist.

In der letzten Sitzung des Bürgerbeirats wurde das Thema der Entsorgung von Abfällen aus dem Rückbau des Kernkraftwerkes Biblis auf die Tagesordnung gebracht. Die Beiratsmitglieder formulierten die Forderung an den Vorstand und den Aufsichtsrat der Riedwerke, keinerlei Abfälle aus Biblis anzunehmen. Herr Oschinski (Vorsitzender des Vorstands der Riedwerke) begrüßte dies und geht davon aus, diesen Wunsch in den entsprechenden Gremien durchzusetzen. „Büttelborn21” wird sich in Zusammenarbeit mit BUND, NABU und den politischen Gremien dafür einsetzen, dass keinerlei Abfälle aus den Rückbau von Biblis auf dem Gelände der Büttelborner Deponie eingelagert werden.

Ein weiteres Thema der Beiratssitzung war die HIM in Biebesheim. Wir informierten uns über die Aktivitäten der HIM und des HIM-Beirats und sahen uns die Sitzungsprotokolle näher an. Unser Augenmerk galt besonders dem Emissionsbericht, den Durchsatzmengen, den Ergebnisse der Schlacke-, Salz- und Staubgemischanalyse, den Ergebnissen der Abwasserüberwachung, sowie den besonderen Ereignisse während des Betriebs der Anlage.

Mit freundlichen Grüßen,
Für das Sprecherteam der BI „Büttelborn21”,
Armin Hanus